Der Betrieb einer Bronzegießerei und einer Metallwerkstatt und der Handel mit deren Erzeugnissen und artverwandter Artikel
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Metallverarbeitung
Subbranche
Gießerei & Schmiede
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Bronzegießerei und Metallwerkstatt sowie Handel mit den Erzeugnissen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat am 27.05.2026 um 14:28 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Manfred Koenen GmbH, Bronzegießerei - Metallwerkstatt, angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 865 eingetragen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführerin Frau Helga Koenen vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Daniel Zumhasch bestellt. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen verbunden: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, wobei der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Manfred Koenen GmbH ist am 30.09.2026 um 09:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein Antrag einer Gläubigerin vom 29.04.2026. Zuvor waren bereits am 27.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Daniel Zumhasch zum vorläufigen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Manfred Koenen GmbH ist am 30.09.2026 um 09:25 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet ein Antrag einer Gläubigerin vom 29.04.2026. Zuvor waren bereits am 27.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Daniel Zumhasch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Eröffnungsbeschluss ist Daniel Zumhasch nunmehr als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 06.11.2026. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird verzichtet. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 18.12.2026 statt. Die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldeunterlagen werden ab dem 20.11.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 21/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 865 eingetragenen Manfred Koenen GmbH Bronzegießerei - Metallwerkstatt, Sackstraße 106, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Helga Koen…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 21/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 865 eingetragenen Manfred Koenen GmbH Bronzegießerei - Metallwerkstatt, Sackstraße 106, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Helga Koenen,
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Bronzegießerei u. einer Metallwerkstatt u. der Handel mit deren Erzeugnissen u. artverwandter Artikel
ist am 27.05.2026, um 14:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Daniel Zumhasch, Borsigstraße 2, 47574 Goch bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
31 IN 21/26
Amtsgericht Kleve, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 21/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 865 eingetragenen Manfred Koenen GmbH Bronzegießerei - Metallwerkstatt, Sackstraße 106, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Helga Koenen, Grüner Heideberg 43, 47533 Kleve…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 21/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 865 eingetragenen Manfred Koenen GmbH Bronzegießerei - Metallwerkstatt, Sackstraße 106, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Helga Koenen, Grüner Heideberg 43, 47533 Kleve
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Bronzegießerei u. einer Metallwerkstatt u. der Handel mit deren Erzeugnissen u. artverwandter Artikel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.09.2026, um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Daniel Zumhasch, Borsigstraße 2, 47574 Goch.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 18.12.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 20.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -7 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
31 IN 21/26
Kleve, 30.09.2026
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