Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mann, Hilmar
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 21909
EUID
DEM1114.HRA21909
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
Aktenzeichen
70 IN 226/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
22.10.2024 , 16:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.12.2024
Berichtstermin
13.01.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
13.01.2025 , 10:00 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
21.07.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hilmar Mann (Höselbarth Maschinen e.K.) wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt. Der Termin findet am 21.07.2026 um 10:30 Uhr im Raum C 163 des Insolvenzgerichts Hanau statt. Gegenstand der Versammlung ist die Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenverwalters gemäß § 160 InsO, konkret die Veräußerung des Unternehmens bzw. Betriebes des Schuldners.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hilmar Mann ist am 22.10.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Frank Bayer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 13.12.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 13.01.2025 statt, der zugleich der Termin zur Beschlu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hilmar Mann ist am 22.10.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Frank Bayer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 13.12.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 13.01.2025 statt, der zugleich der Termin zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Verfahrensschritte ist. Im weiteren Verlauf wird eine besondere Gläubigerversammlung für den 21.07.2026 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes, zu beschließen. Zudem wird den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hilmar Mann ist am 22.10.2024 eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Bayer ist bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 13.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hilmar Mann ist am 22.10.2024 eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Bayer ist bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 13.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses ist für den 13.01.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird eine besondere Gläubigerversammlung für den 21.07.2026 zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes, bestimmt. Zudem ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 226/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hilmar Mann, geb. am 18.09.1966, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, Höselbarth Maschinen e.K., Inh. Hilmar Mann (AG Offenbach am Main , HRA 21909), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 21.07.2026, 10:30 …
70 IN 226/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hilmar Mann, geb. am 18.09.1966, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, Höselbarth Maschinen e.K., Inh. Hilmar Mann (AG Offenbach am Main , HRA 21909), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 21.07.2026, 10:30 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes des Schuldners
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 226/24 Am 22.10.2024 um 16:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Hilmar Mann, geb. am 18.09.1966, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, Höselbarth Maschinen e.K., Inh. Hilmar Mann (AG Offenbach am Main , HRA 21909),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Frank Bayer,…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 226/24 Am 22.10.2024 um 16:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Hilmar Mann, geb. am 18.09.1966, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, Höselbarth Maschinen e.K., Inh. Hilmar Mann (AG Offenbach am Main , HRA 21909),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Frank Bayer, Seestraße 13, 63571 Gelnhausen, Tel.: 06051/ 92020, Fax: 06051/ 920 220, E-Mail: buero@ra-bayer.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 13.12.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Montag, 13.01.2025, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 22.10.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 226/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hilmar Mann, geb. am 18.09.1966, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, Höselbarth Maschinen e.K., Inh. Hilmar Mann (AG Offenbach am Main, HRA 21909), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts …
70 IN 226/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hilmar Mann, geb. am 18.09.1966, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, Höselbarth Maschinen e.K., Inh. Hilmar Mann (AG Offenbach am Main, HRA 21909), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 226/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hilmar Mann, geb. am 18.09.1966, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, Höselbarth Maschinen e.K., Inh. Hilmar Mann (AG Offenbach am Main, HRA 21909), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Um…
70 IN 226/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Hilmar Mann, geb. am 18.09.1966, Blumengarten 14, 63599 Biebergemünd, Höselbarth Maschinen e.K., Inh. Hilmar Mann (AG Offenbach am Main, HRA 21909), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Frank Bayer, Seestraße 13, 63571 Gelnhausen, Tel.: 06051/ 92020, Fax: 06051/ 920 220, E-Mail: buero@ra-bayer.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 475.566,61 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 25 % festgesetzt wird
Erhöhungen des Regelbruchteils nach § 63 III S. 2 InsO wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 27.08.2026
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