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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung gem. dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die Personalvermittlung und die Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen aller Art auf eigene Rechnung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MANO Arbeitnehmer-Überlassungsgesellschaft mbH wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 108/22 geführt. Das Verfahren ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.10.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden über die Feststellung ihrer Forderungen nicht benachrichtigt und erhalten keinen Tabellenauszug. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf niedergelegt.
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