Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
maQum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 33064
EUID
DEG1312.HRB33064
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
31.03.2025
Einsicht der Forderungstabelle
14.04.2025
Prüfungsstichtag
12.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der maQum GmbH mit Sitz in Potsdam ist am 17. Februar 2025 eröffnet worden. Das Verfahren wurde als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 eröffnet, nachdem am 22.11.2024 ein Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit eingegangen ist. Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff ist als Insolvenzverwalter bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 31.03.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie die beigefügten Unterlagen liegen ab dem 14.04.2025 bis zum Prüfungsstichtag zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam aus. Der Prüfungsstichtag ist der 12.05.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.60 IN 217/24 (Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
maQum GmbH, Heinrich-Mann-Allee 3 b, 14473 Potsdam, vertr. d. d. GF Andreas Rádi
Geschäftszweig:
Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb eines innovativen, IT-basierten Systems für die Kom…
6.60 IN 217/24 (Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
maQum GmbH, Heinrich-Mann-Allee 3 b, 14473 Potsdam, vertr. d. d. GF Andreas Rádi
Geschäftszweig:
Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb eines innovativen, IT-basierten Systems für die Kommissionierung im Bereich Kleinteile, insbesondere für Pharmaprodukte, im Lebensmittelsegment und anderen Einzelhandelsgeschäften. Hierzu werden im Rahmen von Forschungsprojekten weitere innovative Prozesse im technischen- und softwareseitigen Design entwickelt.
HRB 33064 P
wird auf den am 22.11.24 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit heute, um 11.00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Str. 36, 14469 Potsdam.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.3.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs, ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint. Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft.
Die Tabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen ist ab dem 14.4.2025 bis zum Prüfungsstichtag zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10-12, niedergelegt.
Prüfungsstichtag ist der 12.5.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter sich gegen die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist eingegangener Forderungsanmeldungen wendet oder mit dem er eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und / oder ihrem Rang bestritten wird.
Verspätet eingehende Widersprüche finden keine Beachtung.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).
Die Protokollierung über das Ergebnis der Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt nach Ablauf der Widerspruchfrist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hautsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder am vierten Tag nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu , wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 17. Februar 2025
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