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Insolvenzprofil
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 31446
EUID
DEG1312.HRB31446
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 512/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
03.02.2025
Schlusstermin
10.06.2025
Aufhebung des Verfahrens
02.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH ist eröffnet. Die Verwalterin, Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, hat einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, der von den Gläubigern innerhalb von drei Wochen ab Veröffentlichung geprüft werden kann. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet und ein Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung sowie Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis auf den 10. Juni 2025 bestimmt. Die Vergütung der Verwalterin ist gemäß § 63 InsO und der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festgesetzt worden. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 28.673,13 EUR. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 238.940,72 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 22.390,09 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH ist eröffnet. Die Verwalterin, Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, hat einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, der von den Gläubigern innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung geprüft werden konnte. Das schriftlich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH ist eröffnet. Die Verwalterin, Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, hat einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, der von den Gläubigern innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung geprüft werden konnte. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet und ein Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis auf den 10. Juni 2025 bestimmt. Die Vergütung der Verwalterin ist gemäß § 63 InsO und der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festgesetzt worden; die Insolvenzmasse belief sich auf 28.673,13 EUR. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme aus, wobei die Summe der Forderungen gemäß § 38 InsO bei 238.940,72 EUR lag. Zur Verteilung stand eine Masse von 22.390,09 EUR zur Verfügung. Das Insolvenzverfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 512/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446 P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg, Am Anger 1, 14959 Trebbin hat die Verwalterin am 03.02.2025 einen Antrag auf Festsetzung d…
35 IN 512/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446 P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg, Am Anger 1, 14959 Trebbin hat die Verwalterin am 03.02.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 11. Februar 2025, 35 IN 512/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 512/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446 P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg, wurde das schriftliche Verfahren angeordnet und der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachtr…
35 IN 512/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446 P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg, wurde das schriftliche Verfahren angeordnet und der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 10.06.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 11. April 2025, 35 IN 512/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 512/18
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446 P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg, wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin…
35 IN 512/18
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446 P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg, wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 28.673,13 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV a.F.
An von der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf die Verwalterin gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 12 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 512/18, Amtsgericht Potsdam, 11. April 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 512/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446 P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Gesc…
35 IN 512/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31446 P), Am Anger 1, 14959 Trebbin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Joachim Rosseburg
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 512/18 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 238.940,72 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 22.390,09 EUR, wovon noch die Verfahrenskosten in Abzug kommen, EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam 11.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 512/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH, Am Anger 1, 14959 Trebbin wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer…
35 IN 512/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Planreal-Wohnen am Großen Garten GmbH, Am Anger 1, 14959 Trebbin wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 2. Juli 2026, 35 IN 512/18
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