Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 5558

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Maras GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Steinabühl 15, 91710 Gunzenhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ansbach HRB 5558
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED3201V.HRB5558

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Ansbach
Aktenzeichen
2 IN 185/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Stefan Oppermann
Adresse
Nordostpark 7-9, 90411 Nürnberg
Telefon
+49(911)598900
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.08.2026 , 15:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb von Hotel-/Pension- und Wellnessanlagen sowie der Gastronomiebetrieb, der Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden auf fremden und eigenen Grundstücken und die Projektentwicklung sowie die Erschließung von Wohnbauflächen, der Garten- und Landschaftsbau und der Poolbau, der Vertrieb von Möbeln und Wohnaccessoires, Dekorationsartikeln und Beleuchtungsmitteln, die Unternehmensberatung (ohne Rechtsberatung), der Vertrieb von Verkaufsförderungsmitteln und Druckerzeugnissen, Werbung und Promotion sowie der Vertrieb von Mode und Textilien.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Hotellerie & Tourismus
Subbranche
Hotels
Nebenbranche
Immobilien
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Hotel-, Pension- und Wellnessanlagen sowie Gastronomie, ergänzt durch Immobilienhandel und -entwicklung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Ansbach hat am 18.08.2026 über den Antrag der MARAS GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss gefasst. Zur Sicherung des Schuldnervermögens ist vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Rechtsanwalt Stefan Oppermann ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, wobei auch die Einziehung von Außenständen darunter fällt. Der Schuldnerin wird ein isoliertes Verfügungsverbot für Aktiv- und Passivprozesse auferlegt, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, diese Prozesse zu führen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Az.: 2 IN 185/26 In dem Verfahren über den Antrag d. MARAS GmbH, Steinabühl 15, 91710 Gunzenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Maras Robert Alexander Uwe Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 5558 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Meyerhuber Rechtsanwälte…

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