Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MARCANY Mode GmbH vertr.d.d. GF A. Frey u. V. Bill
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Houiller Platz 3, 61381 Friedrichsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 3061
EUID
DEM1202.HRB3061
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
IN 106/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Miguel Grosser
Adresse
Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main
Telefon
069-2400650
E-Mail
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
05.02.2024 , 10:00 Uhr
Stichtag Schlussverteilung
05.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von Damen- u. Herrenoberbekleidung sowie von Bekleidungsaccessoires und die Beteiligung an gleichgelagerten Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARCANY Mode GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Arthur Frey und Volkmar Bill, wurde am 05.02.2024 eine besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung angeordnet. Im weiteren Verlauf wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Miguel Grosser festgesetzt. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist am 05.0ende.2026 erteilt worden, wobei der Stichtag für Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder das Schlussverzeichnis der 05.01.2026 ist. Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 182.361,48 EUR. Das Verfahren ist am 30.03.2026 gemäß § 211 InsO eingestellt worden, da die Masse nicht ausreichte, um die Masseverbindlichkeiten zu decken.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 106/20 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARCANY Mode GmbH vertr.d.d. GF A. Frey u. V. Bill, Louisenstrasse 40, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3061), vertr. d.: 1. Arthur Frey, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Volkmar Bill,…
61 IN 106/20 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARCANY Mode GmbH vertr.d.d. GF A. Frey u. V. Bill, Louisenstrasse 40, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3061), vertr. d.: 1. Arthur Frey, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Volkmar Bill, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 30.03.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 106/20 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARCANY Mode GmbH vertr.d.d. GF A. Frey u. V. Bill, Louisenstrasse 40, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3061), vertr. d.: 1. Arthur Frey, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Volkmar Bill,…
61 IN 106/20 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARCANY Mode GmbH vertr.d.d. GF A. Frey u. V. Bill, Louisenstrasse 40, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3061), vertr. d.: 1. Arthur Frey, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Volkmar Bill, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 05.02.2024, 10:00 Uhr, Zi. 316, 3. OG, Amtsgerichtsgebäude, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung über die mit der Schuldnerin geschlossenen außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 106/20 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARCANY Mode GmbH vertr.d.d. GF A. Frey u. V. Bill, Louisenstrasse 40, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3061), vertr. d.: 1. Arthur Frey, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Volkmar Bill,…
61 IN 106/20 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARCANY Mode GmbH vertr.d.d. GF A. Frey u. V. Bill, Louisenstrasse 40, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3061), vertr. d.: 1. Arthur Frey, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Volkmar Bill, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Miguel Grosser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.05.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 16.771,79 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 07.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 106/20 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARCANY Mode GmbH vertr.d.d. GF A. Frey u. V. Bill, Louisenstrasse 40, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3061), vertr. d.: 1. Arthur Frey, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Volkmar Bill,…
61 IN 106/20 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARCANY Mode GmbH vertr.d.d. GF A. Frey u. V. Bill, Louisenstrasse 40, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3061), vertr. d.: 1. Arthur Frey, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Volkmar Bill, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 05.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 06.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 106/20 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARCANY Mode GmbH vertr.d.d. GF A. Frey u. V. Bill, Louisenstrasse 40, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3061), vertr. d.: 1. Arthur Frey, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Volkmar Bill,…
61 IN 106/20 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARCANY Mode GmbH vertr.d.d. GF A. Frey u. V. Bill, Louisenstrasse 40, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 3061), vertr. d.: 1. Arthur Frey, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), 2. Volkmar Bill, 12. OG, Sigmund-Freud-Str. 74, 60435 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069-2400650, Fax: 069-24006510, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 0,00 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 182.361,48 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 06.11.2025
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