Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Marciuc Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 18004
EUID
DER2108.HRB18004
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 416/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche
Adresse
Paulinenstr. 16, 32427 Minden
Termine & Fristen
Eröffnung
24.07.2024 , 13:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.10.2024
Prüfungstermin
22.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 24.07.2024 um 13:56 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marciuc Bau UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Das Verfahren wurde auf Antrag der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingeleitet. Zugleich wurden die Verfahren 43 IN 416/24, 43 IN 498/24, 43 IN 313/24 und 43 IN 383/24 unter Führung des zuerst genannten Verfahrens verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche ernannt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.10.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 22.10.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Forderungstabelle, Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 08.10.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, dessen Frist zwei Wochen beträgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 416/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18004 eingetragenen Marciuc Bau UG (haftungsbeschränkt), Liebigstraße 1 d, 32425 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Constantin-Petronel Marciuc, Tillystraße 1, 32425 Mi…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 416/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18004 eingetragenen Marciuc Bau UG (haftungsbeschränkt), Liebigstraße 1 d, 32425 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Constantin-Petronel Marciuc, Tillystraße 1, 32425 Minden
Geschäftszweig: Erbringung von von Bauleistungen, insbesondere Maurerarbeiten und Rohbauarbeiten.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.07.2024, um 13:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 43 IN 416/24 und 43 IN 498/24, 43 IN 313/24 und 43 IN 383/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Paulinenstr. 16, 32427 Minden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 22.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 416/24
Bielefeld, 24.07.2024
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