Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Gasstraße 4b Halle 5K, 22761 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 118469
EUID
DEK1101.HRA118469
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
514 IN 21/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Beyer
Termine & Fristen
Anhörung Vergütung und Schlussrechnung
16.01.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung für das Verfahren gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Verfahrensbeteiligten zur Anhörung zu diesem Antrag geladen. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 4.535.232,00 Euro. Es wurd…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung betrug 4.535.232,00 Euro. Es wurden Zuschläge von insgesamt 30 % für Mehrarbeit im Rahmen der Käuferfindung und Schwierigkeiten ausländischer Rechtsordnungen gewährt. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt die Erlaubnis, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Zudem wurde die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einsicht ausgelegt. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Vergütungsfestsetzung sowie zur Prüfung der Schlussrechnung erfolgte im schriftlichen Verfahren am 16.01.2025. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, innerhalb von drei Wochen nach Wirksamwerden der Bekanntmachung bzw. spätestens einen Tag vor dem Termin Einwendungen zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 21/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Halle 5K, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 118469), vertr. d.: 1. MarCourier Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Böttcherstr. 4, 28195 B…
514 IN 21/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Halle 5K, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 118469), vertr. d.: 1. MarCourier Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, Böttcherstr. 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 31.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 21/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Halle 5K, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 118469), vertr. d.: 1. MarCourier Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellscha…
514 IN 21/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Halle 5K, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 118469), vertr. d.: 1. MarCourier Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 16.01.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 29.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 29.11.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 21/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Halle 5K, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 118469),
vertreten durch:
1. MarCou…
Amtsgericht Bremen 29.11.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 21/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarCourier Schiffahrtsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Halle 5K, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 118469),
vertreten durch:
1. MarCourier Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Michael Köhler, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 4.535.232,00. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 30 % geltend gemacht und zwar für die Mehrarbeit im Rahmen der Käuferfindung unter Einbeziehung der Aufwendungen für die Fortführung des Schiffsbetriebs und der Schwierigkeiten im Zuge der verschiedentlichen ausländischen Rechtsordnungen.
Auf die Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 21.02.2023 wird insoweit Bezug genommen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung werden die geltend gemachten Zuschläge für die geleisteten Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters als angemessen erachtet.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.