Forderungsanmeldung Niedersachsen HRB 150504

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Maria Kirsch Baubetreuungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 150504
EUID
DEP3210.HRB150504

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 16/20
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Nadine Stahmann
Adresse
Karlstraße 23, 26123 Oldenburg
Telefon
0441-77 06 21 25
E-Mail

Termine & Fristen

Forderungsanmeldefrist
30.07.2025
Prüfungstermin
15.08.2025

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maria Kirsch Baubetreuungs GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Cloppenburg hat beschlossen, Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme am Verfahren zuzulassen. Diese Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 30.07.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Prüfung der noch anzumeldenden sowie der nach Ablauf der Frist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 15.08.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

9 IN 16/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maria Kirsch Baubetreuungs GmbH, Beverbrucher Damm 18 a, 49681 Garrel (AG Oldenburg, HRB 150504), wurde beschlossen: Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen. Die Gläubiger nachrangiger…

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