Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maritim Air GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 16396
EUID
DEV1109.HRB16396
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
116 IN 2/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Thomas Host
Rolle
gesetzlich vertreten
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.01.2024
Gläubigerversammlung
03.07.2024 , 09:05 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Salzgrotten zu Heil- und Erholungszwecken sowie der Vertrieb von Wellness-Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maritim Air GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken hat im schriftlichen Verfahren nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin der 25.01.2024 war. Eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Erhebung einer Klage gegen den Geschäftsführer Herrn Host in Höhe eines Teilbetrages von 50% der Gesamtforderung von 115.244,11 EUR wurde für den 03.07.2024 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 2/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16396 eingetragenen Maritim Air GmbH, Kirrberger Straße 32, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Host
…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 2/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16396 eingetragenen Maritim Air GmbH, Kirrberger Straße 32, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Host
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6a niedergelegt.
116 IN 2/21
Amtsgericht Saarbrücken, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 2/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16396 eingetragenen Maritim Air GmbH, Kirrberger Straße 32, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Host
…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 2/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16396 eingetragenen Maritim Air GmbH, Kirrberger Straße 32, 66424 Homburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Host
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über:
- Die Gläubigerversammlung stimmt der Erhebung der Klage gegen Herrn Host in Höhe eines Teilbetrages von 50% der Gesamtforderung von 115.244,11 EUR zu,
bestimmt auf
Mittwoch, 03.07.2024, 09:05 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
116 IN 2/21
Amtsgericht Saarbrücken, 18.06.2024
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