Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 14654
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Insolvenzprofil
marketing-displays Produktionsgesellschaft für Werbe- und Verkaufsförderungssysteme mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Donatusstraße 22, 50767 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 14654
EUID
DER3306.HRA14654
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 205/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol
Adresse
Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln
Telefon
0221 6695203 0
Termine & Fristen
Eröffnung
30.12.2024 , 08:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.02.2025
Berichtstermin
12.03.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
12.03.2025 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der marketing-displays Produktionsgesellschaft für Werbe- und Verkaufsförderungssysteme mbH & Co. KG, Köln, ist beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70g IN 205/24 anhängig. Die Schuldnerin wird gesetzlich durch die persönlich haftende Gesellschafterin MD Verwaltungsgesellschaft mbH vertreten. Am 01.02.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist damit aufgrund von Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der marketing-displays Produktionsgesellschaft für Werbe- und Verkaufsförderungssysteme mbH & Co. KG ist am 30.12.2024 um 08:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit auf Antrag der Schuldnerin eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol ernannt. Die Fri…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der marketing-displays Produktionsgesellschaft für Werbe- und Verkaufsförderungssysteme mbH & Co. KG ist am 30.12.2024 um 08:40 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit auf Antrag der Schuldnerin eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 12.02.2025. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich Berichtstermin und Prüfungstermin ist, findet am 12.03.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Köln statt. Dort werden unter anderem die Person der Insolvenzverwalterin bestätigt und über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Spätestens ab dem 21.02.2025 werden die Forderungstabelle und Anmeldungsunterlagen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht niedergelegt. Am 01.02.2025 ist bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 205/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA eingetragenen marketing-displays Produktionsgesellschaft für Werbe- und Verkaufsförderungssysteme mbH & Co. KG, Donatussstr. 22, 50767 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönli…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 205/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA eingetragenen marketing-displays Produktionsgesellschaft für Werbe- und Verkaufsförderungssysteme mbH & Co. KG, Donatussstr. 22, 50767 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 31647 eingetragene MD Verwaltungsgesellschaft mbH, Donatusstr. 22, 50767 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Boes, Köln,
Verfahrensbevollmächtigter: Hans-Gerd H. Jauch, Salierring 48, 50677 Köln,
ist am 01.02.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70g IN 205/24
Amtsgericht Köln, 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 205/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 14654 eingetragenen marketing-displays Produktionsgesellschaft für Werbe- und Verkaufsförderungssysteme mbH & Co. KG, Donatussstr. 22, 50767 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Ges…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 205/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 14654 eingetragenen marketing-displays Produktionsgesellschaft für Werbe- und Verkaufsförderungssysteme mbH & Co. KG, Donatussstr. 22, 50767 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 31647 eingetragene MD Verwaltungsgesellschaft mbH, Donatusstr. 22, 50767 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Boes, Köln,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 30.12.2024, um 08:40 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, Telefon: 0221 6695203 0, Fax: 0221 6695203 99.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 12.03.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 205/24
Amtsgericht Köln, 30.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 205/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA eingetragenen marketing-displays Produktionsgesellschaft für Werbe- und Verkaufsförderungssysteme mbH & Co. KG, Donatussstr. 22, 50767 Köln, gesetzlich vertreten durch di…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 205/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRA eingetragenen marketing-displays Produktionsgesellschaft für Werbe- und Verkaufsförderungssysteme mbH & Co. KG, Donatussstr. 22, 50767 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 31647 eingetragene MD Verwaltungsgesellschaft mbH, Donatusstr. 22, 50767 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus-Dieter Boes, Köln,
ist am 26.09.2024, um 17:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 205/24
Amtsgericht Köln, 26.09.2024
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