Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Gasstraße 4b, 22761 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 116797
EUID
DEK1101.HRA116797
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
514 IN 32/19
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph Bünning
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Schriftliche Anhörung Vergütung
12.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat Anträge auf Festsetzung der Vergütung sowohl für das vorläufige als auch für das laufende Insolvenzverfahren gestellt. Die Verfahrensbeteiligten wurden durch öffentliche Bekanntmachungen des Amtsgerichts Bremen am 28.06.2024 und am 06.03.2026 angehört. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden der jeweiligen Bekanntmachung gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat diesen Antrag durch …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat diesen Antrag durch Beschluss vom 02.08.2024 behandelt und die Vergütung festgesetzt. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Vergütungsfestsetzung erfolgt im schriftlichen Verfahren am 12.09.2024. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen zu erheben. Zudem liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 32/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 116797), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafteri…
514 IN 32/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 116797), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 32/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 116797), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschaft…
514 IN 32/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 116797), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 28.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 32/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 116797), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Ge…
514 IN 32/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 116797), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 12.09.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 02.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 02.08.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 32/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 116797),
vertreten durch:
1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herde…
Amtsgericht Bremen 02.08.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 32/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarMadura Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 116797),
vertreten durch:
1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 2.820.652,85. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 25 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Fortführung des Geschäftsbetriebes, sowie die Mehrarbeit im Zuge der Käuferfindung und der Abwicklung des Schiffsverkaufs unter Berücksichtigung des starken Auslandbezugs.
Auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 24.06.2024 wird Bezug genommen.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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