Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Gasstraße 4b, 22761 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 117202
EUID
DEK1101.HRA117202
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
514 IN 9/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph Bünning
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Anhörung Schlussrechnung
07.03.2025
Anhörung Vergütungsfestsetzung
13.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung für das Verfahren gestellt. Die Verfahrensbeteiligten werden hiermit zu diesem Antrag angehört. Ihnen wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung gegeben. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ralph Bünning, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Vergütungsfestsetzung d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ralph Bünning, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Anhörung der Verfahrensbeteiligten zur Vergütungsfestsetzung durchgeführt und die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Zudem wurde die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einsicht ausgelegt. Die Beteiligten wurden angehört, um Einwendungen gegen die Schlussrechnung zu erheben. Ein Termin zur Anhörung bezüglich der Schlussrechnung war am 07.03.2025 vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 9/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117202), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Böttcherstr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), ver…
514 IN 9/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117202), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Böttcherstr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 9/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117202), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Am Wall 198, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer…
514 IN 9/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117202), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Am Wall 198, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 07.03.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 21.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 21.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 9/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117202),
vertreten durch:
1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Am Wall …
Amtsgericht Bremen 21.01.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 9/20
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117202),
vertreten durch:
1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Am Wall 198, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 3.754.107,82. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 30 % geltend gemacht und zwar für die Mehrarbeit im Rahmen der Käuferfindung unter Einbeziehung der Aufwendungen für die Fortführung des Schiffsbetriebs und der damit verbundenen Schwierigkeiten im Zuge der verschiedentlichen ausländischen Rechtsordnungen.
Auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag vom 28.10.2024 wird insoweit Bezug genommen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung werden die geltend gemachten Zuschläge für die geleisteten Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters als angemessen erachtet.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 9/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117202), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),…
514 IN 9/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MarMaui Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Gasstr. 4b, 22761 Hamburg (AG Hamburg, HRA 117202), vertr. d.: 1. Safe Harbour Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Michael Köhler, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 05.11.2024
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