Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 736934
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Marsbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 736934
EUID
DEB8535.HRB736934
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 1584/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
13.02.2025
Einstellung
13.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Leistungen im Hochbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marsbau GmbH in Mannheim ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rainer Bachert ist bestellt. Im Rahmen der Berichtigung der Masseverbindlichkeiten nach § 209 InsO wurden 480,70 € Masseverbindlichkeiten festgestellt, während eine Verteilungsmasse von 0,00 € verfügbar ist. Das Schlussverzeichnis mit insgesamt 276.180,88 € berücksichtigten Forderungen ist bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim niedergelegt. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Ein Einstellungstermin nach § 207 InsO ist im schriftlichen Verfahren angesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die beabsichtigte Verfahrenseinstellung mangels Masse zu prüfen. Beteiligt können sich bis zum 13.02.2026 äußern. Eine Einstellung des Verfahrens unterbleibt, wenn ein Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 3.150,00 € vorgeschossen wird.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marsbau GmbH in Mannheim ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rainer Bachert hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Das Schlussverzeichnis mit Forderungen in Höhe von 276.180,88 € ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim niedergelegt wo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marsbau GmbH in Mannheim ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rainer Bachert hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Das Schlussverzeichnis mit Forderungen in Höhe von 276.180,88 € ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim niedergelegt worden. Es sind Masseverbindlichkeiten in Höhe von 480,70 € zu berücksichtigen, während nur 0,00 € Verteilungsmasse verfügbar sind, sodass an die Insolvenzgläubiger keine Zahlung erfolgt. Eine Berichtigung der Masseverbindlichkeiten nach § 209 InsO ist stattgefunden. Ein Einstellungstermin nach § 207 InsO war für den 13.02.2026 vorgesehen, um über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse zu entscheiden; Einwendungen konnten bis dahin erhoben werden. Zudem waren Forderungen aus der Tabellenblattnummer 13 und 14 bis zum 13.02.2025 anfechtbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marsbau GmbH, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim, findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Mannheim - Insolvenzgericht - die Berichtigung der Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO statt.
Verfügbar sind 0,00 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 480,70…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marsbau GmbH, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim, findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Mannheim - Insolvenzgericht - die Berichtigung der Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO statt.
Verfügbar sind 0,00 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 480,70 € Masseverbindlichkeiten. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim - Insolvenzgericht - unter dem Geschäftszeichen 1 IN 1584/21 niedergelegt worden. Darin sind 276.180,88 € Forderungen berücksichtigt. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzabteilung - 07.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1584/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Marsbau GmbH, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Seref Akkaya
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 736934
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolven…
1 IN 1584/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Marsbau GmbH, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Seref Akkaya
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 736934
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rainer Bachert, Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.11.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 11.285,64 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellungskosten in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1584/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Marsbau GmbH, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Seref Akkaya
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 736934
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO ei…
1 IN 1584/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Marsbau GmbH, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Seref Akkaya
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 736934
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
-Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.02.2026
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 3150,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mannheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1584/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Marsbau GmbH, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Seref Akkaya
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 736934
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen I…
1 IN 1584/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Marsbau GmbH, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Seref Akkaya
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 736934
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 und 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 09.01.2025
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