Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Marschik Bau - GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Poststraße 45, 63303 Dreieich
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 31072
EUID
DEM1114.HRB31072
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 3/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Diana Aurich
Adresse
Rheinstraße 3, 63225 Langen (Hessen)
Telefon
06103-8044298
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2024 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.05.2024
Einreichung von Anträgen/Einwendungen
10.06.2024
Widerspruchsfrist
18.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung aller Arbeiten eines Bauunternehmens
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marschik Bau - GmbH ist am 01.04.2024 um 10:30 Uhr eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Diana Aurich bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 22.05.2024. Gläubiger werden aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen und Anträge oder Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten der Gläubigerversammlung bis zum 10.06.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 18.02.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht Offenbach am Main Widerspruch erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 3/24
Am 01.04.2024 um 10:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Marschik Bau - GmbH, Poststraße 45, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 31072), vertr. d.: Boris Marschik, (Geschäftsführer),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Diana Aurich, Rheinstr…
Geschäftsnummer: 8 IN 3/24
Am 01.04.2024 um 10:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Marschik Bau - GmbH, Poststraße 45, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 31072), vertr. d.: Boris Marschik, (Geschäftsführer),.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Diana Aurich, Rheinstraße 3, 63225 Langen (Hessen), Tel.: 06103-8044298, Fax: 06103-8044335, E-Mail: info@hafner-aurich.de, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 22.05.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 22.05.2024.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 10.06.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marschik Bau - GmbH, Poststraße 45, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 31072), vertr. d.: Boris Marschik, Poststraße 45, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet …
8 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marschik Bau - GmbH, Poststraße 45, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 31072), vertr. d.: Boris Marschik, Poststraße 45, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 18.02.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marschik Bau - GmbH, Poststraße 45, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 31072), vertr. d.: Boris Marschik, Poststraße 45, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung ste…
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 3/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marschik Bau - GmbH, Poststraße 45, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 31072), vertr. d.: Boris Marschik, Poststraße 45, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 15.524,93 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 66.675,24 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 3/24
In dem Insolvenzverfahren Marschik Bau - GmbH, Poststraße 45, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 31072), vertr. d.: Boris Marschik, Poststraße 45, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am…
Geschäftsnummer: 8 IN 3/24
In dem Insolvenzverfahren Marschik Bau - GmbH, Poststraße 45, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 31072), vertr. d.: Boris Marschik, Poststraße 45, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Diana Aurich, Rheinstraße 3, 63225 Langen (Hessen), Tel.: 06103-8044298, Fax: 06103-8044335, E-Mail: info@hafner-aurich.dewird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von Teilungsmasse eingeben EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
10.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 3/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Marschik Bau - GmbH, Poststraße 45, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 31072),
vertreten durch:
Boris Marschik, Poststraße 45, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
wird die Zus…
Amtsgericht Offenbach am Main
10.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 3/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Marschik Bau - GmbH, Poststraße 45, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 31072),
vertreten durch:
Boris Marschik, Poststraße 45, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
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