Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Martens, Konstantin
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
P 3, 7, 68161 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 710010
EUID
DEB8535.HRA710010
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 1517/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
10.04.2025
Widerspruchsfrist
21.05.2025
Schlusstermin
05.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Konstantin Martens ist eröffnet. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Lutz Körner. Im schriftlichen Verfahren erfolgt die Prüfung der bis zum 10.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 23-27). Die Beteiligten haben Gelegenheit, bis zum 21.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Konstantin Martens ist eröffnet. Im ersten Schritt wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 10.04.2025 nachträglich angemeldet; die Prüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei ein Widerspruch bis zum 21.05.2025 möglich war. Das Verfahren befindet sich nun in der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Konstantin Martens ist eröffnet. Im ersten Schritt wurden gewöhnliche Insolvenzforderungen bis zum 10.04.2025 nachträglich angemeldet; die Prüfung erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei ein Widerspruch bis zum 21.05.2025 möglich war. Das Verfahren befindet sich nun in der Endphase. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Entscheidung über die Restschuldbefreiung ist im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Frist zur Einlegung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung endete am 05.10.2026. Zudem wurde der Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Patric Naumann durch Beschluss festgesetzt. Der Vermögenswert der Masse belief sich auf 17.579,69 EUR. Die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidungen erfolgt gemäß § 9 InsO.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Konstantin Martens ist beim Amtsgericht Mannheim anhängig. Zuerst wurden nachträglich angemeldete Forderungen bis zum 10.04.2025 geprüft, wobei ein Widerspruchsrecht bis zum 21.05.2025 bestand. Im weiteren Verlauf wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO im schriftlichen Ver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Konstantin Martens ist beim Amtsgericht Mannheim anhängig. Zuerst wurden nachträglich angemeldete Forderungen bis zum 10.04.2025 geprüft, wobei ein Widerspruchsrecht bis zum 21.05.2025 bestand. Im weiteren Verlauf wurde der Schlusstermin gemäß § 197 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt, um die Schlussrechnung zu erörtern und über die Restschuldbefreiung sowie die Überwachung durch einen Treuhänder zu entscheiden. Die Frist zur Einlegung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis endete am 05.10.2026. Anschließend wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Patric Naumann festgesetzt. Mit Genehmigung des Gerichts fand schließlich die Schlussverteilung statt, bei der eine Quote von rd. 1,83 % für Insolvenzgläubiger verfügbar war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1517/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Konstantin Martens, geboren am 07.02.1990, Storchenweg 35, 68623 Lampertheim
Inhaber der Martens e.K., P 3, 7, 68161 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710010
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt…
4 IN 1517/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Konstantin Martens, geboren am 07.02.1990, Storchenweg 35, 68623 Lampertheim
Inhaber der Martens e.K., P 3, 7, 68161 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710010
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lutz Körner, Walter-Oehmichen-Str. 14, 68519 Viernheim, Gz.: SA/201/23
1. Die Prüfung der bis 10.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 16.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 1517/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Konstantin Martens, geboren am 07.02.1990, Storchenweg 35, 68623 Lampertheim
Inhaber der Martens e.K., P 3, 7, 68161 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710010
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwa…
4 IN 1517/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Konstantin Martens, geboren am 07.02.1990, Storchenweg 35, 68623 Lampertheim
Inhaber der Martens e.K., P 3, 7, 68161 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710010
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lutz Körner, Walter-Oehmichen-Str. 14, 68519 Viernheim, Gz.: SA/201/23
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung; die Frist von 3 Jahren seit Eröffnung des Verfahrens ist bereits abgelaufen.
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mannheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Gem. § 290 Abs. 2 InsO kann der Gläubiger bis zum Schlusstermin schriftlich einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen.
Dieser Antrag ist nur zulässig, wenn ein Versagungsgrund glaubhaft gemacht wird.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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4 IN 1517/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Konstantin Martens, geboren am 07.02.1990, Storchenweg 35, 68623 Lampertheim
Inhaber der Martens e.K., P 3, 7, 68161 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht…
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4 IN 1517/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Konstantin Martens, geboren am 07.02.1990, Storchenweg 35, 68623 Lampertheim
Inhaber der Martens e.K., P 3, 7, 68161 Mannheim, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 710010
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lutz Körner, Walter-Oehmichen-Str. 14, 68519 Viernheim, Gz.: SA/201/23
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Patric Naumann, Hans-Thoma-Straße 2, 68163 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 10.07.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 17.579,69 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellungskosten in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Konstantin Martens, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim - Insolvenzabteilung - niedergelegt worden. Die Summe der für die Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Konstantin Martens, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim - Insolvenzabteilung - niedergelegt worden. Die Summe der für die Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt € 270.968,31. Es ist ein verteilbarer Massebestand in Höhe von € 4.967,11 bzw. eine Quote von rd. 1,83 % für Insolvenzgläubiger gem. § 38 InsO verfügbar.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 02.09.2026
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