Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MARWO Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 14395
EUID
DEG1103.HRB14395
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 203/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
30.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARWO Logistics GmbH ist aufgehoben, weil die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen den Beschluss ist die Erinnerung binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARWO Logistics GmbH, (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14395 CB), Gerhart-Hauptmann-Straße 15/Süd 9, 03044 Cottbus wird das Verfahren aufgehoben, weil die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die E…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MARWO Logistics GmbH, (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 14395 CB), Gerhart-Hauptmann-Straße 15/Süd 9, 03044 Cottbus wird das Verfahren aufgehoben, weil die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Die Erinnerung ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 30. März 2026
Az.: 63 IN 203/23
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