Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MAS Ketzenberg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 213160
EUID
DEW1215.HRB213160
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 209/18
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Uwe Ketzenberg
Adresse
Schraplauer Str. 32, 06317 Seegebiet Mansfelder Land
Termine & Fristen
Anordnung Nachtragsverteilung
23.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAS Ketzenberg GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat mit Beschluss vom 23.04.2026 eine Nachtragsverteilung angeordnet. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Recht auf sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 209/18. In dem Insolvenzverfahren MAS Ketzenberg GmbH, Rothenschirmbach 13, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 213160), vertr. d.: Uwe Ketzenberg, Schraplauer Str. 32, 06317 Seegebiet Mansfelder Land, (Geschäftsführer), wurde eine Nachtragsverteilung durch Beschluss des Insolvenzgerichts v…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 209/18. In dem Insolvenzverfahren MAS Ketzenberg GmbH, Rothenschirmbach 13, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 213160), vertr. d.: Uwe Ketzenberg, Schraplauer Str. 32, 06317 Seegebiet Mansfelder Land, (Geschäftsführer), wurde eine Nachtragsverteilung durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 23.04.2026 angeordnet.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.04.2026
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
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