Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 140026
EUID
DEP3210.HRB140026
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 17/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Tim Beyer
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Obernstr. 2-12, 28195 Bremen
Telefon
0421 322649225
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.02.2025 , 15:30 Uhr
Eröffnung
01.05.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.06.2025
Berichtstermin
17.07.2025 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Delmenhorst) ist am 01.05.2025 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 10.02.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Tim Beyer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Schuldner hat am 01.05.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.06.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 17.07.2025 um 09:30 Uhr angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 17/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140026), vertr. d.: Björn Conrad, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), hat der Insolven…
12 IN 17/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140026), vertr. d.: Björn Conrad, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 1.5.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Delmenhorst, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 17/25 : Über das Vermögen des Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140026), vertr. d.: Björn Conrad, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2025 um 12:00 Uhr das Insolve…
12 IN 17/25 : Über das Vermögen des Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140026), vertr. d.: Björn Conrad, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), ist am 01.05.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.06.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 17.07.2025, 09:30 Uhr, Saal 2, Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 02.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 17/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des MARM GmbH, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst, vertr. d.: Björn Conrad, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit …
12 IN 17/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des MARM GmbH, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst, vertr. d.: Björn Conrad, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421 322649225, Fax: 0421 32264929 bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 17/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140026), vertr. d.: Björn Conrad, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu…
12 IN 17/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140026), vertr. d.: Björn Conrad, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 10.02.2025 um 15:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 17/25
13.02.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140026), vertreten durch Björn Conrad, Geschäftsführer,
- Antr…
Amtsgericht
Delmenhorst
Beschluss
12 IN 17/25
13.02.2025
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140026), vertreten durch Björn Conrad, Geschäftsführer,
- Antragsteller -
wird der Beschluss
über die gemäß den §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 10.02.2025 um 15:30 Uhr angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Antragstellerin
unter Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Beyer, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel. 0421/322649225, Fax 0421/32264929
hinsichtlich der Firmenbezeichnung im Rubrum dahingehend berichtigt, dass die
Firmenbezeichnung richtig lautet:
Maschinen- und Anlagen-Reparatur-und
Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
G r ü n d e:
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen nach Hinweis wegen eines Übertragungsversehens. Statt MARM GmbH muss es im Hinblick auf dieselbe Rechtspersönlichkeit richtig heißen: Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Rüdebusch, Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 17/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140026), vertr. d.: Björn Conrad, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), ist dem v…
12 IN 17/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Maschienen- und Anlagen-Reparatur-und Montage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 140026), vertr. d.: Björn Conrad, Annenheider Straße 219, 27755 Delmenhorst, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 10.02.2025 um 15:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 09.04.2025
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