Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maschinenbau Wolf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Richthofenstraße 39, 73312 Geislingen an der Steige
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 540659
EUID
DEB8537.HRB540659
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 333/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Fröhlich
Adresse
Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
19.06.2026
Anzeige Masseunzulänglichkeit
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Konstruktion von Maschinen für kunststoff-, holz- und metallverarbeitende Betriebe, sowie deren Verkauf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenbau Wolf GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Markus Fröhlich, hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge geltend gemacht. Als Berechnungsgrundlage wurden 30.478,55 EUR zugrunde gelegt. Die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.06.2026 gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenbau Wolf GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Markus Fröhlich, hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge geltend gemacht; eine Frist zur Stellungnahme endet am 19.06.2026. Später hat der Insolvenzverwalter angezeigt, …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenbau Wolf GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Markus Fröhlich, hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und Zuschläge geltend gemacht; eine Frist zur Stellungnahme endet am 19.06.2026. Später hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenbau Wolf GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Fröhlich hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wobei eine Berechnungsgrundlage von 30.478,55 EUR zugrunde gelegt wurde. Über den Antrag wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenbau Wolf GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Fröhlich hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wobei eine Berechnungsgrundlage von 30.478,55 EUR zugrunde gelegt wurde. Über den Antrag wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.06.2026 gegeben. Später hat der Insolvenzverwalter am 26.06.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO vorliegt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden schließlich festgesetzt; der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 333/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maschinenbau Wolf GmbH, Richtenhofenstr. 39, 73312 Geislingen, vertreten durch den Geschäftsführer Adolf Günther Wolf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 540659
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ma…
1 IN 333/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maschinenbau Wolf GmbH, Richtenhofenstr. 39, 73312 Geislingen, vertreten durch den Geschäftsführer Adolf Günther Wolf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 540659
- Schuldnerin -
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Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Markus Fröhlich hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 0 % geltend gemacht. Es wird eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 30.478,55 EUR zugrunde gelegt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.06.2026 gegeben.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 333/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maschinenbau Wolf GmbH, Richtenhofenstr. 39, 73312 Geislingen, vertreten durch den Geschäftsführer Adolf Günther Wolf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 540659
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 26.06.2026 angezeig…
1 IN 333/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maschinenbau Wolf GmbH, Richtenhofenstr. 39, 73312 Geislingen, vertreten durch den Geschäftsführer Adolf Günther Wolf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 540659
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 26.06.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 333/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maschinenbau Wolf GmbH, Richtenhofenstr. 39, 73312 Geislingen, vertreten durch den Geschäftsführer Adolf Günther Wolf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 540659
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
Entwicklung und Konstruktion von Ma…
1 IN 333/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maschinenbau Wolf GmbH, Richtenhofenstr. 39, 73312 Geislingen, vertreten durch den Geschäftsführer Adolf Günther Wolf
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 540659
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
Entwicklung und Konstruktion von Maschinen für kunstoff-, holz- und metallverarbeitende Betriebe, sowie deren Verkauf.
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 18.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 30.478,55 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Zuschläge wurden nicht geltend gemacht.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 20.08.2026
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