Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 7176
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Insolvenzprofil
Maschinenfabrik Johann Leimbach GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Konsumstraße 45, Gebäude C 1, 42285 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 7176
EUID
DER1608.HRB7176
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 212/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.09.2024 , 10:29 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 08:49 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.01.2025
Berichtstermin
12.02.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
12.02.2025 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Bau und der Vertrieb von Spezialmaschinen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, sich an anderen Gesellschaften zu beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 12.09.2024 um 10:29 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Maschinenfabrik Johann Leimbach GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7176, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Römer, Christian Rudolf Alfons Greindl, Jose Antonio Maximino Fernandes und Dirk Oliver Kottwitz. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenfabrik Johann Leimbach GmbH ist am 12.09.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt bestellt. Am 01.12.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maschinenfabrik Johann Leimbach GmbH ist am 12.09.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt bestellt. Am 01.12.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 11.09.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt ist zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.01.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 12.02.2025 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Wuppertal anberaumt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 21.01.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 212/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7176 eingetragenen Maschinenfabrik Johann Leimbach GmbH, Konsumstr. 45, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Matthias Röme…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 212/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7176 eingetragenen Maschinenfabrik Johann Leimbach GmbH, Konsumstr. 45, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Matthias Römer, und Herrn Christian Rudolf Alfons Greindl, und Herrn Jose Antonio Maximino Fernandes, und Herrn Dirk Oliver Kottwitz,
Geschäftszweig: die Entwicklung, Bau u. Vertrieb von Spezialmaschinen
ist am 12.09.2024, um 10:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 212/24
Amtsgericht Wuppertal, 12.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 212/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7176 eingetragenen Maschinenfabrik Johann Leimbach GmbH, Konsumstr. 45, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Matthias Römer, Konsumstr. 45, 42285 Wuppertal un…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 212/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 7176 eingetragenen Maschinenfabrik Johann Leimbach GmbH, Konsumstr. 45, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Matthias Römer, Konsumstr. 45, 42285 Wuppertal und Herrn Christian Rudolf Alfons Greindl, Konsumstr. 45, 42285 Wuppertal und Herrn Jose Antonio Maximino Fernandes, Konsumstr. 45, 42285 Wuppertal und Herrn Dirk Oliver Kottwitz, Konsumstr. 45, 42285 Wuppertal
Geschäftszweig: die Entwicklung, Bau u. Vertrieb von Spezialmaschinen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2024, um 08:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 12.09.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Frank Wiegand, Zur Gloria 47, 42399 Wuppertal
Tommy Nestmann, tn-automatisierung, Birkenring 58, 56626 Andernach
Bernd Reich, c/o Compagnie Francaise d'Ássurance pour le Commerce Extérieur SA Coface, Niederlassung Deutschland, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz
Kreissparkasse Düsseldorf, Frau Nicole Schmülgen, Kasernenstraße 69, 40213 Düsseldorf.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist binnen zwei Wochen gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 12.02.2025, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Volksbank im Bergischen Land eG, Remscheid;
IBAN DE77 3406 0094 3302 4681 98.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
505 IN 212/24
Wuppertal, 01.12.2024
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