Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 5221
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MASSBLECH GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Stahlwerk 17, 45527 Hattingen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 5221
EUID
DER2503.HRB5221
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 73/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin
Adresse
Frankenstr. 362, 45133 Essen
Termine & Fristen
Aufhebung
28.05.2026 , 09:59 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die industrielle Anfertigung von Massblechen im Brennschneideverfahren, sowie der Handel mit Blechen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MASSBLECH GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 5221, ist am 28.05.2026 um 9:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Krause Schmitz GbR. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 73/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 5221 eingetragenen MASSBLECH GmbH, Am Stahlwerk 17, 45527 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Rolf-Jörg Thüs, Tulpenweg 31, 42549 Velbert
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Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 73/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 5221 eingetragenen MASSBLECH GmbH, Am Stahlwerk 17, 45527 Hattingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl. Ing. Rolf-Jörg Thüs, Tulpenweg 31, 42549 Velbert
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Krause Schmitz GbR, Gutenbergstr. 43, 45128 Essen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen
wird heute, am 28.05.2026, um 9:59 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 73/14
Amtsgericht Essen, 28.05.2026
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