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Insolvenzprofil
Massenberg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Econova-Allee 3, 45356 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 1308
EUID
DER2503.HRB1308
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 55/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.05.2024 , 10:45 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.08.2024
Berichtstermin
09.09.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
09.09.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von Korrosionsschutz-, Betoninstandsetzungs- und Malerarbeiten einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten sowie der Handel mit Waren und die Ausübung von GU-Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massenberg GmbH wurde am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 25.04.2024. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt worden. Die Eröffnung erfolgte nach vorläufigen Maßnahmen, die am 15.05.2024 angeordnet wurden. Ein Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 22.08.2024. Für den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist der 09.09.2024 angesetzt. Am 04.07.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, was auf eine mögliche Verfahrenseinstellung hindeutet. Die Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds ist am 06.02.2025 festgesetzt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massenberg GmbH wurde am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 25.04.2024. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie später zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg F. Krep…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Massenberg GmbH wurde am 01.07.2024 um 08:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 25.04.2024. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sowie später zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt. Die Eröffnung erfolgte unter Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, wobei Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind und Zahlungen an Drittschuldner untersagt wurden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 22.08.2024 anzumelden. Für den 09.09.2024 ist ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) angesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Masseunzulänglichkeit angezeigt, was auf eine mögliche Verfahrenseinstellung hindeutet. Vergütungen für Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 55/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1308 eingetragenen Massenberg GmbH, Econova-Allee 3, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harald Maria Michael Stöhr, Bahnhofstr. 50a ,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 55/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1308 eingetragenen Massenberg GmbH, Econova-Allee 3, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harald Maria Michael Stöhr, Bahnhofstr. 50a , 85244 Röhrmoos und Herrn Thomas Karl Dötsch, Holzweg 43, 46539 Dinslaken
Geschäftszweig: Die Durchführung von Korrosionsschutz-, Betoninstandsetzungs- und Malerarbeiten einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten sowie der Handel mit Waren und die Ausübung von GU-Tätigkeiten.
ist am 15.05.2024, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 55/24
Amtsgericht Essen, 15.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1308 eingetragenen Massenberg GmbH, Econova-Allee 3, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harald Maria Michael Stöhr, Bahnhofstr. 50a , 85244 Röh…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1308 eingetragenen Massenberg GmbH, Econova-Allee 3, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harald Maria Michael Stöhr, Bahnhofstr. 50a , 85244 Röhrmoos und Herrn Thomas Karl Dötsch, Holzweg 43, 46539 Dinslaken
ist am 04.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
160 IN 55/24
Amtsgericht Essen, 08.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 55/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1308 eingetragenen Massenberg GmbH, Econova-Allee 3, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harald Maria Michael Stöhr, Bahnhofstr. 50a , 85244 Röhrmoos und Herrn Thomas Kar…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 55/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1308 eingetragenen Massenberg GmbH, Econova-Allee 3, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harald Maria Michael Stöhr, Bahnhofstr. 50a , 85244 Röhrmoos und Herrn Thomas Karl Dötsch, Holzweg 43, 46539 Dinslaken
Geschäftszweig: Die Durchführung von Korrosionsschutz-, Betoninstandsetzungs- und Malerarbeiten einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten sowie der Handel mit Waren und die Ausübung von GU-Tätigkeiten.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 26.04.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
BüchnerBarella Versicherungsmakler GmbH, Westring 295, 44629 Herne
Pensions-Sicherungs-Verein VVaG, Edmund-Rumpler-Str. 4, 51149 Köln
Karina Ruz Fuentes, Lindener Str. 58, 44879 Bochum
VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam, soweit diese nicht bereits erklärt worden ist. Die Annahme ist im Übrigen unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 09.09.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
160 IN 55/24
Essen, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1308 eingetragenen Massenberg GmbH, Econova-Allee 3, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harald Maria Michael Stöhr, Bahnhofstr. 50a , 85244 Röh…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1308 eingetragenen Massenberg GmbH, Econova-Allee 3, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harald Maria Michael Stöhr, Bahnhofstr. 50a , 85244 Röhrmoos und Herrn Thomas Karl Dötsch, Holzweg 43, 46539 Dinslaken
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Frankenstr. 362, 45133 Essen
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses BüchnerBarella Versicherungsmakler GmbH, Westring 295, 44629 Herne wie folgt festgesetzt.
Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für 11 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 73 Abs. 2; § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 eingesehen werden.
160 IN 55/24
Amtsgericht Essen, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1308 eingetragenen Massenberg GmbH, Econova-Allee 3, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harald Maria Michael Stöhr, Bahnhofstr. 50a , 85244 Röh…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 1308 eingetragenen Massenberg GmbH, Econova-Allee 3, 45356 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Harald Maria Michael Stöhr, Bahnhofstr. 50a , 85244 Röhrmoos und Herrn Thomas Karl Dötsch, Holzweg 43, 46539 Dinslaken
sind die Vergütungeines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 eingesehen werden.
160 IN 55/24
Amtsgericht Essen, 30.12.2024
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