Vorläufige Maßnahmen Mecklenburg-Vorpommern HRB 5913

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Mastgut Engelswacht GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Dorfstraße 51, 17258 Dolgen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Neubrandenburg HRB 5913
EUID
DEN1105V.HRB5913

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
701 IN 427/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Telefon
0331 2980017

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.07.2026

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben eines Landwirtschaftsbetriebes mit einer Schweinemast.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat über den Antrag der Mastgut Engelswacht GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss gefasst. Mit Wirkung zum 22.07.2026 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Gegen die Schuldnerin werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht die Schuldnerin zur Sicherung und Erhaltung des Vermögens sowie zur Prüfung, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Über Bankkonten und Außenstände darf die Schuldnerin nicht mehr verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und darüber zu verfügen sowie Masseverbindlichkeiten zu begründen. Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot an die Schuldnerin ausgesprochen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zudem als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, eine kostendeckende Masse vorhanden ist und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

701 IN 427/26 In dem Verfahren über den Antrag Mastgut Engelswacht GmbH, Dorfstraße 51 OT Dolgen, 17258 Feldberger Seenlandschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Böckermann Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 5913 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schürmann, …

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