Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MASU UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Friedrich-Wilhelm-Straße 41, 38100 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 209926
EUID
DEP1103.HRB209926
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 3/24 c
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hausherr
Adresse
Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/2448051
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.01.2024 , 11:33 Uhr
Eröffnung
16.04.2024 , 10:13 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.06.2024
Berichtstermin
03.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
03.07.2024 , 10:00 Uhr
Gläubigerversammlung
17.06.2026 , 08:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Restaurants, Gastronomie aller Art, insbesondere Systemgastronomie und Ausrichten von Events.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 05.01.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der MASU UG (haftungsbeschränkt) in Braunschweig die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Christian Hausherr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 16.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwalt Christian Hausherr ist als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 03.06.2024. Am 03.07.2024 ist eine Gläubigerversammlung zum Berichts- und Prüfungstermin abgehalten worden, in der unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wurde. Am 21.06.2024 ist Herr Rechtsanwalt Laars Schoppe zum Sonderinsolvenzverwalter für den Berichts- und Prüfungstermin ernannt worden. Für den 17.06.2026 ist eine besondere Gläubigerversammlung zur Behandlung eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer wegen Geschäftsführerhaftung anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 3/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MASU UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Wilhelm-Straße 41, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209926), vertr. d.: 1. Oliver Strauß, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Borgmann, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2024 um 11:33 Uhr die vorläufige Verwalt…
272 IN 3/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MASU UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Wilhelm-Straße 41, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209926), vertr. d.: 1. Oliver Strauß, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Borgmann, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2024 um 11:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 05.01.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 3/24 c: Über das Vermögen der MASU UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Wilhelm-Straße 41, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209926), vertr. d.: 1. Oliver Strauß, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Borgmann, (Geschäftsführer), ist am 16.04.2024 um 10:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwal…
272 IN 3/24 c: Über das Vermögen der MASU UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Wilhelm-Straße 41, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209926), vertr. d.: 1. Oliver Strauß, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Borgmann, (Geschäftsführer), ist am 16.04.2024 um 10:13 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448051, Fax: 0531/ 244 8080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 03.07.2024, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 17.04.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 3/24 c In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MASU UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Wilhelm-Straße 41, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209926), vertr. d.: 1. Oliver Strauß, Blumenstraße 22, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Borgmann, Knesebeckstraße 68, 10623 Berlin, (Geschäftsf…
272 IN 3/24 c In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MASU UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Wilhelm-Straße 41, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209926), vertr. d.: 1. Oliver Strauß, Blumenstraße 22, 38162 Cremlingen, (Geschäftsführer), 2. Hendrik Borgmann, Knesebeckstraße 68, 10623 Berlin, (Geschäftsführer), wird unter Aufhebung des schriftlichen Verfahrens Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf den 17.06.2026, 08:45 Uhr, Raum A 107 des Amtsgerichts Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig
Tagesordnung: Vergleich mit dem Geschäftsführer wegen Geschäftsführerhaftung.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.
Braunschweig, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 3/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MASU UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Wilhelm-Straße 41, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209926), vertr. d.: 1. Oliver Strauß (Geschäftsführer), 2. Hendrik Borgmann (Geschäftsführer), ist Herr Rechtsanwalt Laars Schoppe zum Sonderinsolvenzverwalt…
272 IN 3/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MASU UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Wilhelm-Straße 41, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209926), vertr. d.: 1. Oliver Strauß (Geschäftsführer), 2. Hendrik Borgmann (Geschäftsführer), ist Herr Rechtsanwalt Laars Schoppe zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Vertretung des Insolvenzverwalters Christian Hausherr im Berichts-und Prüfungstermin am 03.07.2024..
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 21.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 3/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MASU UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Wilhelm-Straße 41, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209926), vertr. d.: 1. Oliver Strauß (Geschäftsführer), 2. Hendrik Borgmann (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.08.2024 gem. § 208 InsO angez…
272 IN 3/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MASU UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Wilhelm-Straße 41, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 209926), vertr. d.: 1. Oliver Strauß (Geschäftsführer), 2. Hendrik Borgmann (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.08.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 27.08.2024
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