Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
THEYSOHN Formenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
J.-F.-Kennedy-Straße 50, 38228 Salzgitter
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 209496
EUID
DEP1103.HRB209496
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
IN 187/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Silvio Höfer
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Termine & Fristen
Beschluss Vergütung Festsetzung
31.01.2024
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Spritzgieß-, Preß- und Extrudierwerkzeugen sowie der Werkzeugbau überhaupt und jede sonstige Betätigung auf dem Gebiet des Werkzeugbaus, insbesondere die Fortführung des von der Gründer- Gesellschafterin Friedrich Theysohn GmbH bisher im Rahmen des Gesamtunternehmens geführten Teilbetriebes Formenbau Langenhagen Werk A. Beteiligung an anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THEYSOHN Formenbau GmbH ist anhängig. Im Verfahren sind Tobias Hartwig und Kazimierz Jasinski als Liquidatoren bestellt. Der vorläufige Sachwalter, Rechtsanwalt Silvio Höfer, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt. Das Amtsgericht Braunschweig hat mit Beschluss vom 31.01.2024 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt. Die Berechnungsmasse wurde mit 4.030.637,68 EUR angesetzt. Die Vergütung wurde als Bruchteil nach § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 12 a InsVV berechnet und um 85 % erhöht. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Zuvor war den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gegeben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 187/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THEYSOHN Formenbau GmbH, John-F.-Kennedy-Straße 50, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 209496), vertr. d.: 1. Tobias Hartwig, (Liquidator), 2. Kazimierz Jasinski, (Liquidator):
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des …
272 IN 187/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THEYSOHN Formenbau GmbH, John-F.-Kennedy-Straße 50, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 209496), vertr. d.: 1. Tobias Hartwig, (Liquidator), 2. Kazimierz Jasinski, (Liquidator):
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Braunschweig, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 187/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THEYSOHN Formenbau GmbH, John-F.-Kennedy-Straße 50, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 209496), vertr. d.: 1. Tobias Hartwig, (Liquidator), 2. Kazimierz Jasinski, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Silvi…
272 IN 187/21 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der THEYSOHN Formenbau GmbH, John-F.-Kennedy-Straße 50, 38228 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 209496), vertr. d.: 1. Tobias Hartwig, (Liquidator), 2. Kazimierz Jasinski, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Silvio Höfer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 12 a InsVV i.V.m.§ 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 85 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.07.2023 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 4.030.637,68 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Sachwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO i. V. m. § 12 a InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 15 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
In der Gesamtschau sind 85 % Zuschläge für ausgeübte Tätigkeiten, die ein Normalverfahren übersteigen, zu vergüten
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus §§ 10 und 12 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 31.01.2024
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