Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mater GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hans-Stützle-Str. 20, 81249 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 207950
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DED2601V.HRB207950
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
26/63/Mater GmbH
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Jäger
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Frauenlobstraße 2, 80337 München
Termine & Fristen
Bekanntmachung
17.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel, Im- und Export von Leder und Lederwaren aller Art, Teppichen, Textilien, Lebensmitteln verpackt und offen, Haushaltswaren und Elektrogeräten, Baumaterialien, Baumaschinen, Möbeln sowie Telekommunikations- und Internetprodukten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Ladengeschäfte und Gaststätten zu betreiben.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Geschäftstätigkeit
Handel, Import und Export von Leder, Textilien, Lebensmitteln, Haushaltswaren, Baumaterialien, Möbeln und Telekommunikationsprodukten
Zusammenfassung des Verfahrens
Die Mater GmbH mit Sitz in München hat beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Das Registergericht ist das Amtsgericht München, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer HRB 207950. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Erdinc, Kelav und Tursun, Umüt vertreten. Der Verfahrensbevollmächtigte ist der Rechtsanwalt Frank Jäger aus München. Das Gericht hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1509 IN 2652/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Mater GmbH, Hans-Stützle-Straße 20, 81249 München, vertreten durch die Geschäftsführer Erdinc, Kelav und Tursun, Umüt
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 207950
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Jäger Frank, Frauenlobstra…
1509 IN 2652/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Mater GmbH, Hans-Stützle-Straße 20, 81249 München, vertreten durch die Geschäftsführer Erdinc, Kelav und Tursun, Umüt
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 207950
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Jäger Frank, Frauenlobstraße 2, 80337 München, Gz.: 26/63/Mater GmbH
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.09.2026
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