Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 28238
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Insolvenzprofil
Matodi GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Prinzenstraße 56, 46562 Voerde
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 28238
EUID
DER1202.HRB28238
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
607 IN 34/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Rhode
Adresse
Philosophenweg 21, 47051 Duisburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.07.2024 , 14:30 Uhr
Einsichtnahme Forderungstabelle
28.10.2025
Prüfungsstichtag
09.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Transport, Lagerung und Verteilung von Handelswaren, insbesondere Gartenmöbel, Gartendekoration und Wohnmöbe; Einkauf und Verkauf (National und International) von Handelswaren, insbesondere Gartenmöbel, Gartendekoration und Wohnmöbel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matodi GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28238, sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Am 18.07.2024 ist die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Holger Rhode erfolgt. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam, zudem wurde den Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Der Prüfungsstichtag für diesen Vorgang ist der 09.1erm 2025 (gemäß der aktuellsten Bekanntmachung). Die Einsichtnahme in die Forderungstabelle und die Anmeldungsunterlagen ist ab dem 28.10.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 34/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28238 eingetragenen Matodi GmbH, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Zwiers, Prinzenstraße 56, 46562 …
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 34/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28238 eingetragenen Matodi GmbH, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Zwiers, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde
ist am 18.07.2024, um 14:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
607 IN 34/24
Amtsgericht Duisburg, 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28238 eingetragenen Matodi GmbH, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Zwiers, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde
sol…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28238 eingetragenen Matodi GmbH, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Zwiers, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 niedergelegt.
607 IN 34/24
Amtsgericht Duisburg, 11.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28238 eingetragenen Matodi GmbH, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Zwiers, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde
sol…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 34/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28238 eingetragenen Matodi GmbH, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Zwiers, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 niedergelegt.
607 IN 34/24
Amtsgericht Duisburg, 28.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 34/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28238 eingetragenen Matodi GmbH, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Zwiers, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde
wird wegen Zahlungsunfähigkei…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 607 IN 34/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28238 eingetragenen Matodi GmbH, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dietmar Zwiers, Prinzenstraße 56, 46562 Voerde
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 24.09.2024, um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Philosophenweg 21, 47051 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C101 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG Düsseldorf, IBAN: DE39 3022 0190 0040 6772 67.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
607 IN 34/24
Duisburg, 24.09.2024
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