Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Matratzen Union GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 17008
EUID
DEM1607.HRB17008
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 5/23 h
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.02.2026
Schlusstermin
31.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Einkauf und Vertrieb von Matratzen, Bettwaren und Schlafsystemen stationär sowie im Internet.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matratzen Union GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen, ist die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten unzureichend. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Carsten Koch hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 0wechsel 03.02.2026 festgelegt ist. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt worden. Der verfügbare Massebestand für die Schlussverteilung beträgt 19.785,28 EUR (abzüglich Massekosten und Masseverbindlichkeiten), wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 480.832,57 EUR zu berücksichtigen sind. Ein Schlusstermin sowie ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen findet am 31.07.2026 statt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge zur eventuellen Einstellung des Verfahrens schriftlich beim Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 5/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matratzen Union GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17008), vertr. d.: Achim Hirsch, als GF d. Fa. Matratzen Union GmbH, Dircksenstraße 50, 10178 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Ford…
666 IN 5/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matratzen Union GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17008), vertr. d.: Achim Hirsch, als GF d. Fa. Matratzen Union GmbH, Dircksenstraße 50, 10178 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren Matratzen Union GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17008), vertr. d.: Achim Hirsch, als GF d. Fa. Matratzen Union GmbH, Dircksenstraße 50, 10178 Berlin, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllu…
666 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren Matratzen Union GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17008), vertr. d.: Achim Hirsch, als GF d. Fa. Matratzen Union GmbH, Dircksenstraße 50, 10178 Berlin, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 28.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matratzen Union GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17008), vertr. d.: Achim Hirsch, als GF d. Fa. Matratzen Union GmbH, Dircksenstraße 50, 10178 Berlin, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 19.785,…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matratzen Union GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17008), vertr. d.: Achim Hirsch, als GF d. Fa. Matratzen Union GmbH, Dircksenstraße 50, 10178 Berlin, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 19.785,28 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 480.832,57 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kassel, Az. 666 IN 5/23 h, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel
02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 5/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matratzen Union GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17008), vertr. d.: Achim Hirsch, als GF d. Fa. Matratzen Union GmbH, Dircksenstraße 50, 10178 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erte…
666 IN 5/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matratzen Union GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17008), vertr. d.: Achim Hirsch, als GF d. Fa. Matratzen Union GmbH, Dircksenstraße 50, 10178 Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 31.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge und Einwendungen zur eventuellen Einstellung des Verfahrens gemäß §§ 209, 211 InsO.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 5/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matratzen Union GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17008), vertr. d.: Achim Hirsch, als GF d. Fa. Matratzen Union GmbH, Dircksenstraße 50, 10178 Berlin, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanw…
666 IN 5/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matratzen Union GmbH, Bunsenstraße 15, 34466 Wolfhagen (AG Kassel, HRB 17008), vertr. d.: Achim Hirsch, als GF d. Fa. Matratzen Union GmbH, Dircksenstraße 50, 10178 Berlin, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Carsten Koch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 29.039,37 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 49,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 14 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 02.06.2026
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