Gegenstand des Unternehmens ist - die Erstellung von Marketing- und Werbekonzeptionen, - die Durchführung von Markt- und Marketingforschungs- und -analyseprojekten, - die Beratung von Unternehmen in allen Fragen des Marketing und die Übernahme der Organisation und Verwaltung von Marketingaufgaben für Unternehmen, - die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art, - die Gestaltung von Druckvorlagen, - die Produktion und Vermittlung von Werbung in digitalen Medien und auf digitalen Datenträgern, - die Produktion und Vermittlung von Werbespots für Funk- und Fernsehausstrahlung und ähnlichen Medien, - die Übernahme von Arbeiten der Druckvorstufe, - die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Drucksachen und Papierwaren aller Art, - die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Aufkleberfolien, Magnetfolien, Schildern, Textilien und anderen zu Werbezwecken dienenden Produkten, - die Vermittlung von Anzeigegeschäften, - die Versendung von Werbeartikeln und Drucksachen, - der Handel mit Computern, Teilen und Software für Design und Werbung, - die Beteiligung an und die Übernahme von Unternehmen mit ähnlichen Zielsetzungen, - die Tätigkeit als Bildungsinstitut in der Erwachsenenbildung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Werbeagenturen
Nebenbranche
Druck, Papier & Verpackung
Geschäftstätigkeit
Erstellung von Marketingkonzepten, Durchführung von Marktforschung, Gestaltung von Druckvorlagen sowie Produktion und Vertrieb von Werbedrucksachen und -artikeln
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der MaTricks Marketing Analysen, Konzepte und Produkte GmbH ist am 01.06.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock bestellt worden. Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Am 01.06.2026 ist über das Vermögen der MaTricks Marketing Analysen, Konzepte und Produkte GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock bestellt worden. Am 01.08.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter bleibt im Ve…
Am 01.06.2026 ist über das Vermögen der MaTricks Marketing Analysen, Konzepte und Produkte GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock bestellt worden. Am 01.08.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter bleibt im Verfahren tätig. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 12.10.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.11.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaTricks Marketing Analysen, Konzepte und Produkte GmbH ist am 01.08.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 01.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Andreas Hendriock zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wur…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaTricks Marketing Analysen, Konzepte und Produkte GmbH ist am 01.08.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 01.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Andreas Hendriock zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde Herr Hendriock als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.10.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.11.2026. Am 04.09.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 101/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MaTricks Marketing Analysen, Konzepte und Produkte GmbH, Hertelsbrunnenring 10, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 3111), vertr. d.: Sascha Petrovits, Kieferberg 20, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 um 13:45 Uhr die…
1 IN 101/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MaTricks Marketing Analysen, Konzepte und Produkte GmbH, Hertelsbrunnenring 10, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 3111), vertr. d.: Sascha Petrovits, Kieferberg 20, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Str. 3, 68163 Mannheim, Tel.: 0621/49080111, Fax: 0621/49080150, E-Mail: info@hendriock.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 101/26 : Über das Vermögen der MaTricks Marketing Analysen, Konzepte und Produkte GmbH, Hertelsbrunnenring 10, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 3111), vertr. d.: Sascha Petrovits, Hertelsbrunnenring 10, 67657 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröff…
1 IN 101/26 : Über das Vermögen der MaTricks Marketing Analysen, Konzepte und Produkte GmbH, Hertelsbrunnenring 10, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 3111), vertr. d.: Sascha Petrovits, Hertelsbrunnenring 10, 67657 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Str. 3, 68163 Mannheim, Tel.: 0621/49080111, Fax: 0621/49080150, E-Mail: info@hendriock.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.10.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 101/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaTricks Marketing Analysen, Konzepte und Produkte GmbH, Hertelsbrunnenring 10, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 3111), vertr. d.: Sascha Petrovits, Kiefernberg 20, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 04.09.2026…
1 IN 101/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaTricks Marketing Analysen, Konzepte und Produkte GmbH, Hertelsbrunnenring 10, 67657 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 3111), vertr. d.: Sascha Petrovits, Kiefernberg 20, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 04.09.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kaiserslautern, 04.09.2026
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