Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Matrix GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 21333
EUID
DEG1312.HRB21333
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 146/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
Eröffnung
29.11.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.12.2024
Berichtstermin
22.01.2025 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
22.01.2025 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Potsdam hat am 12. September 2024 in dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen der Matrix GmbH, Ernst-Schneller-Str. 6, 14974 Ludwigsfelde, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstr. 164, 10623 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Bestellung sind Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten, ist jedoch nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Den Drittschuldnern wird verboten, an den Schuldner zu zahlen, und Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen. Er ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte bei Dritten einzuholen. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matrix GmbH ist am 29.11.2024 vom Amtsgericht Potsdam eröffnet worden. Zuvor waren vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Masse angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung war am 06.08.2024 w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matrix GmbH ist am 29.11.2024 vom Amtsgericht Potsdam eröffnet worden. Zuvor waren vorläufige Maßnahmen zum Schutz der Masse angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung war am 06.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.12.2024 anzumelden. Am 04.12.2024 hat der Verwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, die auch der Prüfung der angemeldeten Forderungen dient, ist für den 22.01.2025 anberaumt. Auf dieser Versammlung soll unter anderem über die Übertragung von Vermögensgegenständen (Glückspielhallen) abgestimmt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Potsdam
6.60 IN 146/24
(Geschäftsnummer)
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
Matrix GmbH, Ernst-Schneller-Str. 6, 14974 Ludwigsfelde
wird heute, um 11.00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen I…
Amtsgericht Potsdam
6.60 IN 146/24
(Geschäftsnummer)
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
Matrix GmbH, Ernst-Schneller-Str. 6, 14974 Ludwigsfelde
wird heute, um 11.00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstr. 164, 10623 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs.1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt. Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen Gegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten und ihnen abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Auskünfte bei Dritten, insbesondere Banken, Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften einzuholen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 21 Abs.1, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 4 InsO, 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Beschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Potsdam, den 12. September 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Matrix GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 21333 P), Ernst-Schneller-Straße 6, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Romuald Wujtko, Ruhlebener Straße 130, 13597 Berlin
wird die Tagesordnung für den Termin zur Gläubigerversammlung am Mittwoch, 22.01…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Matrix GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 21333 P), Ernst-Schneller-Straße 6, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Romuald Wujtko, Ruhlebener Straße 130, 13597 Berlin
wird die Tagesordnung für den Termin zur Gläubigerversammlung am Mittwoch, 22.01.2025, 9.00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25 wie folgt ergänzt:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung zur Übertragung von Vermögensgegenständen bzgl. der Glückspielhalle in
Ludwigsfelde an die LUDWIGSPOT UG (haftungsbeschränkt) i. Gr., zu einem Kaufpreis
i.H.v. 3.000,00 € zzgl. USt.,
2. Zustimmung zur Übertragung von Vermögensgegenständen bzgl. der Glückspielhalle in Schwielowsee an die GELOWPOT UG (haftungsbeschränkt) i. Gr., zu einem Kaufpreis i.H.v. 2.000,00 € zzgl. USL
Die Kaufverträge befinden sich in Kopie bei den Akten und können auf der Geschäftsstelle von den Beteiligten eingesehen werden. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu den Kaufverträgen als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 9. Dezember 2024, 6.60 IN 146/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.60 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Matrix GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 21333 P), Ernst-Schneller-Straße 6, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Romuald Wujtko, Ruhlebener Straße 130, 13597 Berlin
hat der Verwalter am 04.12.2024 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208…
6.60 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Matrix GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 21333 P), Ernst-Schneller-Straße 6, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Romuald Wujtko, Ruhlebener Straße 130, 13597 Berlin
hat der Verwalter am 04.12.2024 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.60 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
Matrix GmbH, Ernst-Schneller-Straße 6, 14974 Ludwigsfelde,
vertreten durch den Geschäftsführer Romuald Wujtko
Geschäftszweig: Das Betreiben einer Spielhalle mit Spielautomaten und
Gewinnmöglichkeiten
HRB 21333 P
wird auf den am 06.08.2024 bei Ge…
6.60 IN 146/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
Matrix GmbH, Ernst-Schneller-Straße 6, 14974 Ludwigsfelde,
vertreten durch den Geschäftsführer Romuald Wujtko
Geschäftszweig: Das Betreiben einer Spielhalle mit Spielautomaten und
Gewinnmöglichkeiten
HRB 21333 P
wird auf den am 06.08.2024 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 29.11.2024, um 11:00 Uhr, das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.12.2024 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellung zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Mittwoch, 22.01.2025, 09:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12,
14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person dem Insolvenzverwalter,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts-Insolvenzgerichts- Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll..
Potsdam, den 29. November 2024
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