Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 722991
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Meisenweg 6, 79805 Eggingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 722991
EUID
DEB8536.HRB722991
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 188/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
03.12.2024
Antrag Festsetzung Vergütung
07.01.2026
Beschluss Verfahrenseinstellung
04.02.2026
Stellungnahmerechtsfrist
24.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen und Vermittlungen von Verträgen jeglicher Art unter anderem im Bereich der Energieversorgung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen anhängig. Der Geschäftsführer Afrim Aras vertritt die Schuldnerin. Der Insolvenzverwalter Uwe Kaiser ist bestellt. Am 04.02.2026 hat das Gericht beschlossen, die Gläubigerversammlung zum Abschluss des Verfahrens im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 24.03.2026 schriftlich zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters und zur Anhörung über eine Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO Stellung zu nehmen. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt; der Berechnung lag ein Vermögenswert in Höhe von 5.522,75 EUR zugrunde. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden, § 207 Abs. 1 InsO. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Afrim Aras vertreten, während Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser als Insolvenzverwalter bestellt ist. Im Oktober 202…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Waldshut-Tiengen anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Afrim Aras vertreten, während Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser als Insolvenzverwalter bestellt ist. Im Oktober 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 3. Dezember 2024 bestand. Im Januar 2026 wurden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Das Amtsgericht hat am 4. Februar 2026 beschlossen, die Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchzuführen, um über die Schlussrechnung und eine mögliche Einstellung des Verfahrens zu entscheiden. Die Beteiligten hatten bis zum 24. März 2026 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 188/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Afrim Aras
Meisenweg 6, 79805 Eggingen
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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Das Insolvenzver…
4 IN 188/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Afrim Aras
Meisenweg 6, 79805 Eggingen
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 188/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Afrim Aras
Meisenweg 6, 79805 Eggingen
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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hat das Amtsgeri…
4 IN 188/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Afrim Aras
Meisenweg 6, 79805 Eggingen
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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hat das Amtsgericht Waldshut-Tiengen am 04.02.2026 beschlossen:
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Die Gläubigerversammlung zum Abschluss des Verfahrens wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24.03.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Schlussrechnung des Insolvenzverwalters; diese ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Waldshut-Tiengen, Zimmer Nr. 39 niedergelegt,
2. Anhörung der Gläubigerversammlung über eine Einstellung des Verfahrens nach § 207 InsO.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 04.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 188/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Afrim Aras
Meisenweg 6, 79805 Eggingen
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung un…
IN 188/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Afrim Aras
Meisenweg 6, 79805 Eggingen
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser, Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.01.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 5.522,75 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 188/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Afrim Aras
Meisenweg 6, 79805 Eggingen
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung d…
4 IN 188/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MATRJOSCHKA UG (haftungsbeschränkt)
vertr.d.d. Geschäftsführer Afrim Aras
Meisenweg 6, 79805 Eggingen
- Schuldnerin -
Dipl.-Betriebswirt (BA), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Uwe Kaiser
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 3.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
3. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 21.10.2024
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