Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Max-Planck-Straße 7-9, 27721 Ritterhude
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRA 121056
EUID
DEP2716.HRA121056
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 15/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Kanzlei
Willmer Köster
Adresse
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen
Telefon
0421/3227390
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
06.10.2025
Prüfungstermin
03.11.2025
Stichtag
17.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG ist der Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme zugelassen, wobei die Anmeldefrist für diese Forderungen am 06.10.2025 endete und ein besonderer Prüfungstermin auf den 03.11.2025 festgesetzt wurde. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden, wobei die Berechnungsmasse für die Schlussrechnung 1.417.46468,12 EUR beträgt. Der Insolvenzverwalter hat zudem Absonderungsrechte in Höhe von 205.348,22 EUR verwertet. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Ein Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 17.02.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter B…
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), soll eine Abschlagsverteilung stattfinden. Der verfügbare Massebestand beträgt 946.189,05 € abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Sodann sind Insolvenzforderungen in Höhe von 756.457,79 € zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis liegt für die Beteiligten aus auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Verden, Az.: 11 IN 15/19.
Amtsgericht Verden (Aller), 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter B…
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 17.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 23.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter B…
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 06.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3227390, Fax: 0421/322739200, E-Mail: info@willmerkoester.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter B…
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter B…
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 177,51 % erhöht zuzüglich
EUR
abzüglich Kappung der Mehrvergütung auf 50 % der Feststellungskosten
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich der bereits entnommenen Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.417.468,12 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 205.348,22 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 6.220,59 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
Zuschläge waren insgesamt in Höhe von 177,51 % zu berücksichtigen. Diese sind begründet durch die Betriebsfortführung mit Auslandsbezug, die schwierigen Verwertungsmaßnahmen mit Suche nach Käufern im Ausland, die Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten, die umfangreiche Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten, den aufwendigen Forderungseinzug und die Geltendmachung von Forderungen gegen den Kommanditisten.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 501,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 24.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter B…
11 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matschke & Boller Steppwarenfabrik GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude (AG Walsrode, HRA 121056), vertr. d.: 1. MaBo Verwaltungs GmbH, Max-Planck-Str. 7-9, 27721 Ritterhude, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Rolf-Peter Beckmann, An der alten Weide 13, 28757 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 04.11.2024
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