Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
COSIFA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 207739
EUID
DEP2507.HRB207739
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 92/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
23.01.2022
Stichtag Schlussverteilung
10.09.2025
Einstellung
29.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Speise- und Veranstaltungshauses
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der COSIFA GmbH ist am 29.01.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hatte der Insolvenzverwalter am 23.01.2022 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreichte. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche festgesetzt, wobei sich die Berechnungsmasse auf 13.486,64 EUR belief. Vor der Einstellung wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für die Schlussverteilung und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen der 10.09.2025 war. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingelegt werden. Die Verfahrenseinstellung unterblieb bei Leistung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000,00 EUR. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Uelzen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COSIFA GmbH, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau (AG Lüneburg, HRB 207739), vertr. d.: 1. Reinhard Siebolds, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), 2. Andreas Conradt, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 29.01.2026 gemäß…
7 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COSIFA GmbH, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau (AG Lüneburg, HRB 207739), vertr. d.: 1. Reinhard Siebolds, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), 2. Andreas Conradt, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 29.01.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COSIFA GmbH, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau (AG Lüneburg, HRB 207739), vertr. d.: 1. Reinhard Siebolds, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), 2. Andreas Conradt, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der …
7 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COSIFA GmbH, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau (AG Lüneburg, HRB 207739), vertr. d.: 1. Reinhard Siebolds, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), 2. Andreas Conradt, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 10.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.000,00 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Uelzen, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COSIFA GmbH, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau (AG Lüneburg, HRB 207739), vertr. d.: 1. Reinhard Siebolds, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), 2. Andreas Conradt, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des I…
7 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COSIFA GmbH, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau (AG Lüneburg, HRB 207739), vertr. d.: 1. Reinhard Siebolds, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), 2. Andreas Conradt, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Nettovergütung gemäß InsVV
um 40 % erhöht zuzüglich
Auslagen
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 13.486,64 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV die Regelvergütung nebst Zuschlag von 40%:.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 35,10 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 13 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COSIFA GmbH, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau (AG Lüneburg, HRB 207739), vertr. d.: 1. Reinhard Siebolds, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), 2. Andreas Conradt, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.01.2…
7 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der COSIFA GmbH, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau (AG Lüneburg, HRB 207739), vertr. d.: 1. Reinhard Siebolds, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), 2. Andreas Conradt, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 23.01.2022 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Uelzen, 30.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der COSIFA GmbH, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau (AG Lüneburg, HRB 207739), vertr. d.: 1. Reinhard Siebolds, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), 2. Andreas Conradt, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur…
7 IN 92/19: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der COSIFA GmbH, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau (AG Lüneburg, HRB 207739), vertr. d.: 1. Reinhard Siebolds, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), 2. Andreas Conradt, Am Hafen 2, 29490 Neu Darchau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 10.09.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 15.08.2025
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