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Insolvenzprofil
Matthias Geiger International Trade Agency and Consulting UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ruhrstraße 137, 44869 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 18693
EUID
DER2201.HRB18693
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 816/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Matthias Geiger
Adresse
Rosenstr. 95, 45899 Gelsenkirchen
Termine & Fristen
Beschluss
04.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Bekleidung, Kosmetik, Elektrogeräten und -zubehör sowie Sanitärartikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 04.01.2026 einen Beschluss im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Matthias Geiger International Trade Agency and Consulting UG berichtigt. Die Berichtigung betrifft eine offenbare Unrichtigkeit gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO. Es wurde korrigiert, dass die Schuldnerin im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18693 eingetragen ist. Gegen den Beschluss steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO zu. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 816/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bocholt unter HRB 18693 eingetragenen Matthias Geiger International Trade Agency and Consulting UG, Ruhrstr. 137, 44869 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matth…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 816/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bocholt unter HRB 18693 eingetragenen Matthias Geiger International Trade Agency and Consulting UG, Ruhrstr. 137, 44869 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Geiger, Rosenstr. 95, 45899 Gelsenkirchen
wird der Beschluss vom 04.01.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 18693 eingetragen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Amtsgericht Bochum, 04.01.2026
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