Ausführung von Elektroinstallation, Verkabelung und Inbetriebnahme von Industrieanlagen sowie Planung, Verkauf, Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matthias Neubecker GmbH Elektroinstallation & Photovoltaikanlagen ist beim Amtsgericht Offenbach am Main anhängig. Die festgesetzten Vergütungs- und Auslagenbeträge der Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Gerichts festgelegt worden; die konkreten Beträge wurden nicht veröffentlicht, sondern durch 'xxx' ersetzt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Es wurde ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis angesetzt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, eventuelle Anträge oder Einwendungen bis zum 20.10.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Zudem ist die Zustimmung zur Verteilung erteilt worden, wobei ein Betrag von 39.145,65 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung steht. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 345.419,07 Euro.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 498/18
In dem Insolvenzverfahren Matthias Neubecker GmbH Elektroinstallation & Photovoltaikanlagen, Sudetenstraße 4c, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 34350),
vertreten durch:
Matthias Neubecker, Kanalstraße Süd 158a, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen w…
Geschäftsnummer: 8 IN 498/18
In dem Insolvenzverfahren Matthias Neubecker GmbH Elektroinstallation & Photovoltaikanlagen, Sudetenstraße 4c, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 34350),
vertreten durch:
Matthias Neubecker, Kanalstraße Süd 158a, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 39.145,65 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 345.419,07 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 498/18
In dem Insolvenzverfahren Matthias Neubecker GmbH Elektroinstallation & Photovoltaikanlagen, Sudetenstraße 4c, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 34350),
vertreten durch:
Matthias Neubecker, Kanalstraße Süd 158a, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin …
Geschäftsnummer: 8 IN 498/18
In dem Insolvenzverfahren Matthias Neubecker GmbH Elektroinstallation & Photovoltaikanlagen, Sudetenstraße 4c, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 34350),
vertreten durch:
Matthias Neubecker, Kanalstraße Süd 158a, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer),
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 20.10.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 498/18
In dem Insolvenzverfahren Matthias Neubecker GmbH Elektroinstallation & Photovoltaikanlagen, Sudetenstraße 4c, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 34350), vertr. d.: Matthias Neubecker, Kanalstraße Süd 158a, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der…
Geschäftsnummer: 8 IN 498/18
In dem Insolvenzverfahren Matthias Neubecker GmbH Elektroinstallation & Photovoltaikanlagen, Sudetenstraße 4c, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 34350), vertr. d.: Matthias Neubecker, Kanalstraße Süd 158a, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
inkl. Zuschläge i.H.v. 35 % gem. § 3 InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro weitere Auslagen für Zustellungen nach § 8 III 1 InsO
5. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
1. xxx Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
In vorliegendem Verfahren wurden Zuschläge i.H.v. 25 % für die besonderen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Forderungseinzug und der Verwertung besonderer Vermögensgegenstände sowie 15 % für die Erschwernisse bezüglich der Bearbeitung von Anfechtungsansprüchen beziehungsweise von Ansprüchen aus Gesellschafterhaftung geltend gemacht; diesbezüglich wird auf die hinreichenden Erläuterungen im Vergütungsantrag verwiesen; insbesondere mußten bezüglich der Buchhaltung im Vorgriff des Forderungseinzugs die Akten aufgearbeitet werden; mit dem Verfahrensbevollmächtigten des Geschäftsführers mußten wegen der wegen ihn gerichteten Ansprüche umfassende Verhandlungen geführt werden. Die Verwalterin hat letztlich im Wege einer Gesamtschau einen Zuschlag von insgesamt 35 % geltend gemacht.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 83.389,12 Euro ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen (§ 8 Abs. 3 InsVV). In vorliegendem Fall sind - gerechnet bis zur Schlußrechnungslegung - fünf angefangene Tätigkeitsjahre zu berücksichtigen, weshalb hier der maximale Pauschsatz von 30 % anzusetzen ist.
Auslagen für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen (Beschluss des BGH vom 21.03.2013, IX ZB 209/10). In vorliegendem Verfahren wurden Auslagen für insgesamt 94 Zustellungen geltend gemacht.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, sofern der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283 Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 498/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matthias Neubecker GmbH Elektroinstallation & Photovoltaikanlagen, Sudetenstraße 4c, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 34350), vertr. d.: Matthias Neubecker, Kanalstraße Süd 158a, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer), wurde die Zustimm…
Geschäftsnummer: 8 IN 498/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Matthias Neubecker GmbH Elektroinstallation & Photovoltaikanlagen, Sudetenstraße 4c, 63329 Egelsbach (AG Offenbach am Main , HRB 34350), vertr. d.: Matthias Neubecker, Kanalstraße Süd 158a, 26629 Großefehn, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 18.08.2026
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