Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maul Konstruktionen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Dürerstraße 8, 52146 Würselen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 19160
EUID
DER3101.HRB19160
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 220/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Mag. jur. Helmut Hofbauer
Adresse
Oppenhoffallee 45, 52066 Aachen
Telefon
0241 5330440
Termine & Fristen
Antragseingang
22.08.2024
Eröffnung
19.03.2025 , 12:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.05.2025
Niederlegung Unterlagen
23.05.2025
Berichtstermin
11.06.2025
Prüfungstermin
11.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Erstellen von Konstruktionen und Produkten aus den Bereichen Maschinenbau, Werkzeugbau, Getriebetechnik und Handhabungstechnik und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zweck dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen, sowie alle Maßnahmen durchzuführen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 19.03.2025 um 12:12 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maul Konstruktionen GmbH eröffnet. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durchgeführt. Grundlage ist ein Antrag der Schuldnerin, der am 22.08.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Mag. jur. Helmut Hofbauer ernannt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.05.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 11.06.2025. Bis zu diesem Termin können Stellungnahmen zur Person des Verwalters, zur Einsetzung des Gläubigerausschusses sowie weiteren Punkten eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Verwalters werden ab dem 23.05.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen niedergelegt. Der Prüfungsstichtag für Widersprüche gegen Forderungen ist der 11.06.2025. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 220/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19160 eingetragenen Maul Konstruktionen GmbH, Dürerstraße 8, 52146 Würselen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Maul, Dürerstraße 8, 52146 Würselen
Verfahrensbevollmächtigter…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 220/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19160 eingetragenen Maul Konstruktionen GmbH, Dürerstraße 8, 52146 Würselen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Maul, Dürerstraße 8, 52146 Würselen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kai Muscheid, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.03.2025, um 12:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Mag. jur. Helmut Hofbauer, Oppenhoffallee 45, 52066 Aachen, Telefon: 0241 5330440, Fax: 024153304499.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.06.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
91 IN 220/24
Amtsgericht Aachen, 19.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 220/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19160 eingetragenen Maul Konstruktionen GmbH, Dürerstraße 8, 52146 Würselen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Maul, Dürerstraße 8, 52146…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 220/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19160 eingetragenen Maul Konstruktionen GmbH, Dürerstraße 8, 52146 Würselen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anja Maul, Dürerstraße 8, 52146 Würselen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kai Muscheid, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen,
ist am 18.10.2024, um 07:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Mag. jur. Helmut Hofbauer, Oppenhoffallee 45, 52066 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 220/24
Amtsgericht Aachen, 18.10.2024
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