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(Online) Vertriebsgesellschaft von Bekleidung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAUREACE GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Köln. Ursprünglich war ein Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingegangen, der durch Beschluss vom 18.03.2026 mangels Masse abgewiesen werden sollte. Dieser Beschluss wurde jedoch gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt. Die Korrektur ergab sich daraus, dass aufgrund eines Softwarefehlers in der elektronischen Akte nur ein unvollständiger Beschluss erzeugt worden war. Der korrigierte Beschluss lautet, dass der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen wird. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Als Begründung führt das Gericht an, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliege, das Vermögen der Schuldnerin jedoch voraussichtlich nicht ausreiche, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies stütze sich auf ein schriftliches Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens vom 17.02.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss sei nicht gezahlt worden. Die Entscheidung beruhe auf § 26 Abs. 1 InsO. Der Beschluss vom 18.03.2026 bleibt im Übrigen aufrechterhalten.
Originalbekanntmachung
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