Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mauritius Brauerei GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Talstraße 2, 08066 Zwickau
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 315
EUID
DEU1206.HRB315
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
321 IN 485/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.06.2026 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.07.2026
Berichtstermin
01.09.2026 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Brauerei mit Herstellung und Vertrieb von Bieren jeder Art sowie Handel mit Fremdbieren und alkoholfreien Getränken
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 01.06.2026 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mauritius Brauerei GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henry Girbig bestellt worden, der mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.07.2026 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden sowie bestehende Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Für den Berichtstermin sowie die Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über verschiedene Verfahrensfragen und die Prüfung der angemeldeten Forderungen ist ein Termin für den 01.09.2026 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 3.011 in Chemnitz bestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mauritius Brauerei GmbH ist am 01.06.2026 um 08:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henry Girbig bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.07.2026 bei dem Insolvenzverwa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mauritius Brauerei GmbH ist am 01.06.2026 um 08:30 Uhr durch das Amtsgericht Chemnitz eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henry Girbig bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wurde für den 01.09.2026 um 11:00 Uhr in Chemnitz bestimmt. Auf der Tagesordnung dieses Termins steht die Zustimmung zur Veräußerung und Fortführung des Geschäftsbetriebs im Wege eines Asset Deals gegen einen Gesamtkaufpreis von mindestens 3.000.000,00 Euro.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 485/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mauritius Brauerei GmbH, Talstraße 2, 08066 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 315
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Dierig
ergeht am 01.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 485/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mauritius Brauerei GmbH, Talstraße 2, 08066 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 315
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Dierig
ergeht am 01.06.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: Brauerei) wird am 01.06.2026 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Henry Girbig
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382260
Telefax: 0371 3822623
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 21.07.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für den Schuldner zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung des Schuldners oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 01.09.2026
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 485/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mauritius Brauerei GmbH, Talstraße 2, 08066 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 315
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Dierig
ergeht am 14.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschluss…
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Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 321 IN 485/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Mauritius Brauerei GmbH, Talstraße 2, 08066 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 315
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Dierig
ergeht am 14.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im Rahmne des Berichts- und Prüfungstermins wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 01.09.2026
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zur Veräußerung und Fortführung des Geschäftsbetriebs sowie des wesentlichen Anlagevermögens im Wege eines Asset Deals gemäß §§ 160 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 InsO.
Es wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Die Gläubigerversammlung stimmt gemäß § 160 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 InsO der Veräußerung des operativen Brauereigeschäfts der Mauritius Brauerei GmbH einschließlich des zugehörigen Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Brauereigrundstücks Talstraße 2 in Zwickau einschließlich der darauf befindlichen Immobilien an den Bieter oder eine von diesem zu benennende Erwerbsgesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis von mindestens € 3.000.000,00 auf der Grundlage des indikativen Angebots vom 31. Juli 2026 zu.
Die Zustimmung umfasst die Vereinbarung der für die Umsetzung der Transaktion üblichen vertraglichen Konkretisierungen und Anpassungen, soweit hierdurch das wirtschaftliche Ergebnis für die Insolvenzmasse nicht wesentlich verschlechtert wird. Voraussetzung des Vollzugs ist der hinreichende Nachweis der Finanzierung. Das Grundstück an der Bundesautobahn A4 bei Ronneburg (AG Gera, Grundbuch von Raitzhain, Blatt 217) ist nicht Gegenstand der Veräußerung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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