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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAV GmbH Messebau, Ausstattung und Veranstaltungen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 53401, ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 InsO durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg. Der Beschluss ist am 08.10.2026 ergangen. Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache einzureichen und muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Es sind keine weiteren Termine, Forderungsanmeldungen oder besondere Ereignisse wie Eröffnung oder Bestellung eines Verwalters im Text genannt.
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