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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Handel (Großhandel) mit Lebensmitteln, insbesondere Fleisch nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 29.04.2025 um 13:39 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MAW Miran Fleischhandel GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 171791, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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