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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Max Moritz GmbH & Co. KG ist nach Bestätigung des Insolvenzplans gemäß § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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