Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maxan Kapital + Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Heidewinkel 35, 40625 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 40276
EUID
DER1101.HRB40276
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 103/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Martin Rüther
Adresse
Im Heidewinkel 35, 40625 Düsseldorf
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
02.07.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und das Halten von Vermögensbeteiligungen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maxan Kapital + Management GmbH ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gegen diese Festsetzung steht der sofortigen Beschwerde oder der Erinnerung ein Rechtsbehelf zu. Zudem ist ein Termin für eine Gläubigerversammlung bestimmt, die zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere den Abschluss von Vergleichen mit dem Geschäftsführer Martin Rüther sowie weiteren Angehörigen, dienen soll. Die Gläubigerversammlung ist beschlussunfähig, wenn kein stimmberechtigter Gläubiger teilnimmt; in diesem Fall gilt die Zustimmung zu den Rechtshandlungen als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 103/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 40276 eingetragenen Maxan Kapital + Management GmbH, Im Heidewinkel 35, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Rüther,
sind die Ver…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 103/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 40276 eingetragenen Maxan Kapital + Management GmbH, Im Heidewinkel 35, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Rüther,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.01.2026.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 103/22
Amtsgericht Düsseldorf, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 103/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 40276 eingetragenen Maxan Kapital + Management GmbH, Im Heidewinkel 35, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Rüther,
Verfa…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 103/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 40276 eingetragenen Maxan Kapital + Management GmbH, Im Heidewinkel 35, 40625 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Rüther,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Lambrecht Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss von Vergleichen mit Martin Rüther, Versicherungsgemeinschaft VOV, Antonia Rüther, Maximilian Rüther und Daniela Rüther,
bestimmt auf
Mittwoch, 02.07.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
503 IN 103/22
Amtsgericht Düsseldorf, 11.06.2025
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