Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maxhütte Technologie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Amberg HRB 7928
EUID
DED3101V.HRB7928
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 425/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Meyer
Adresse
Kurfürstenring 4, 92224 Amberg
Telefon
+49(9621)9110-0
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
21.08.2026
Widerspruchsfrist
11.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maxhütte Technologie GmbH ist beim Amtsgericht Amberg unter dem Aktenzeichen IN 425/25 anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Michael Plödt vertreten und ist im Handelsregister des Registergerichts Amberg unter HRB 7928 eingetragen. Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Alexander Bergfeld aus Nürnberg. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Stephan Meyer als Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba angemeldeten Forderung umfasst. In diesem Bereich hat er allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Die Tabelle lfd.Nr. 1 mit der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) wird im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 11.09.2026 der Forderungsanmeldung zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchslose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 425/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maxhütte Technologie GmbH, Erzhausstraße 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Plödt Michael
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 7928
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld …
IN 425/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maxhütte Technologie GmbH, Erzhausstraße 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Plödt Michael
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 7928
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld Alexander, Oedenberger Straße 159, 90491 Nürnberg, Gz.: AB/BB 2025-296
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Stephan Meyer
Kurfürstenring 4, 92224 Amberg
Telefon: +49(9621)9110-0
Telefax: +49(9621)9110-1200
Email: stephan.meyer@schwartz.eu
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maxhütte Technologie GmbH & Co. KG (IN 346/25 AG Amberg) angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 19.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 425/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maxhütte Technologie GmbH, Erzhausstraße 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Plödt Michael
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 7928
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld …
IN 425/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maxhütte Technologie GmbH, Erzhausstraße 1, 92237 Sulzbach-Rosenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Plödt Michael
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 7928
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Bergfeld Alexander, Oedenberger Straße 159, 90491 Nürnberg, Gz.: AB/BB 2025-296
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1. Die Prüfung der bis 21.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabelle lfd.Nr. 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 21.08.2026
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