Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maximum Personalmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Devrientstr. 2, 30173 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 210045
EUID
DEP2305.HRB210045
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
IN 74/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Silvio Höfer
Rolle
Sachwalter
Adresse
Grupenstraße 2, 30159 Hannover
Telefon
0511 3539550
Termine & Fristen
Eröffnung
30.04.2025 , 10:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.06.2025
Berichtstermin
13.08.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
22.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Personaldienstleistungen inklusive Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Ausbildung, Outsourcing und Outplacement.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maximum Personalmanagement GmbH wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.10.2025. Widersprüche gegen diese Forderungen müssen bis zu diesem Datum schriftlich beim Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden liegen eine Woche vor diesem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. Ein zuvor geplanter Berichts- und Prüfungstermin wurde verlegt und findet am 13.08.2025 statt.
Am 30.04.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maximum Personalmanagement GmbH eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Silvio Höfer. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen be…
Am 30.04.2025 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maximum Personalmanagement GmbH eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Masse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Silvio Höfer. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bei dem Sachwalter endet am 11.06.2025. Ein ursprünglich anberaumter Berichts- und Prüfungstermin wurde verlegt, da der Sachwalter nicht erschienen war. Der neue Termin findet am 13.08.2025 statt. Zudem ist beschlossen worden, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Als Stichtag für diese Prüfung wird der 22.10.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 74/25 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maximum Personalmanagement GmbH, Devrienstraße 2, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 210045), vertr. d.: 1. Lutz Martens, Leineinsel 24, 30519 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Tatjana Wronka-Brose, Karla-Schmidt-Str. 11, 30655 Hannover, (Gesc…
910 IN 74/25 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maximum Personalmanagement GmbH, Devrienstraße 2, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 210045), vertr. d.: 1. Lutz Martens, Leineinsel 24, 30519 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Tatjana Wronka-Brose, Karla-Schmidt-Str. 11, 30655 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde der heutige Berichts- und Pürfungstermin verlegt. Der Sachwalter ist nicht zum Temrin erschienen.
Der Termin wird am
Mittwoch, 13.08.2025, 10:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover
fortgesetzt.
Amtsgericht Hannover, 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 74/25 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maximum Personalmanagement GmbH, Devrienstraße 2, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 210045), vertr. d.: 1. Lutz Martens, Leineinsel 24, 30519 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Tatjana Wronka-Brose, Karla-Schmidt-Str. 11, 30655 Hannover, (Gesc…
910 IN 74/25 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maximum Personalmanagement GmbH, Devrienstraße 2, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 210045), vertr. d.: 1. Lutz Martens, Leineinsel 24, 30519 Hannover, (Geschäftsführer), 2. Tatjana Wronka-Brose, Karla-Schmidt-Str. 11, 30655 Hannover, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 10.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 74/25 - 1 -: Über das Vermögen der Maximum Personalmanagement GmbH, Devrienstraße 2, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 210045), vertr. d.: 1. Lutz Martens, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Tatjana Wronka-Brose, Hannover, (Geschäftsführerin), ist am 30.04.2025 um 10:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffn…
910 IN 74/25 - 1 -: Über das Vermögen der Maximum Personalmanagement GmbH, Devrienstraße 2, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 210045), vertr. d.: 1. Lutz Martens, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Tatjana Wronka-Brose, Hannover, (Geschäftsführerin), ist am 30.04.2025 um 10:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstraße 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511 3539550, Fax: 0511 35395511.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.06.2025 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 30.04.2025
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