Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MaXsimo´s Crosselleria GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218523
EUID
DEP2305.HRB218523
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
902 IN 39/22 - 1-
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung nachträglicher Forderungen
16.03.2026
Festsetzung Vergütung/Auslagen
04.05.2026
Zustimmung Schlussverteilung
04.05.2026
Anzeige Verteilung
04.05.2026
Schlusstermin
29.06.2026
Aufhebung
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und die Produktion sowie der Im- und Export von Lebensmitteln und Food-Konzepten, dessen Technik und Zubehör. Der Handel mit und die Beteiligung an Marken und Firmen im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster ist bestellt. Im Verfahren wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Hannover ergangen. Zunächst wurde den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Anschließend wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 16.03.2026 bestimmt wurde. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt; die Berechnungsgrundlage betrug 28.552,40 EUR, wobei ein Zuschlag von 30 % wegen mangelnder Mitwirkung des Schuldners gewährt wurde. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 20.999,18 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 79.271,12 EUR zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, wobei der Stichtag für den Schlusstermin auf den 29.06.2026 festgelegt ist. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH ist am 06.07.2026 aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt: Am 09.02.2026 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist an…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH ist am 06.07.2026 aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt: Am 09.02.2026 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag auf den 16.03.2026 bestimmt wurde. Am 04.05.2026 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 29.06.2026 angesetzt war. Der verfügbare Massebestand wurde mit 20.999,18 EUR angegeben, während Insolvenzforderungen in Höhe von 79.271,12 EUR zu berücksichtigen waren. Aufgrund der Aufhebung des Verfahrens ist keine Verteilung erfolgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters G…
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
St…
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträ…
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 28.552,40 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Regelfall der Vergütung des Insolvenzverwalters geht davon aus, dass der Schuldner bzw. dessen Vertreter ihren Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Insolvenzverfahren nachkommen. Daher ist eine fehlende oder nur unzureichende Mitwirkung des Schuldners bzw. Vertreters, die zu einer nicht unerheblichen Belastung des Verwalters führte, durch einen Zuschlag zu berücksichtigen (vgl. Stephan/Riedel/Riedel, 2. Aufl. 2021, InsVV § 3 Rn. 32 sowie MüKoInsO/Riedel, 5. Aufl. 2025, InsVV § 3 Rn. 42). Sowohl der Geschäftsführer als auch der Prokurist der Schuldnerin leisteten nur eine mangelhafte Mitarbeit und erschwerten die Arbeit des Insolvenzverwalters dadurch enorm. Der damit verbundene Mehraufwand wird mit einem Zuschlag i.H.v. 30% vergütet.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 98,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 28 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 29.06.2026.
Bis zu diesem D…
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 29.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten nieder…
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511 357710-0, Fax: 0511 357710-11, Internet: www.koesterberner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 20.999,18 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 79.271,12 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 39/22 - 1 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), ist am 06.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschlu…
902 IN 39/22 - 1 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), ist am 06.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), wird der Beschuss vom 06.07.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Amtsgericht Hannover, 14.07.2…
902 IN 39/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MaXsimo´s Crosselleria GmbH, Wagenfeldstraße 7, 30519 Hannover (AG Hannover, HRB 218523), wird der Beschuss vom 06.07.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Amtsgericht Hannover, 14.07.2026
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