Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Adamski, Kai-Horst
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bissendorfer Str. 3, 30625 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 19539
EUID
DEP2305.HRA19539
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
907 IN 791/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
03.01.2025 , 16:00 Uhr
Eröffnung
27.02.2025 , 06:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.04.2025
Prüfungstermin
14.05.2025
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
10.10.2025
Besonderer Prüfungstermin
10.11.2025
Festsetzung Vergütung Verwalter
12.05.2026
Schlusstermin
06.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski ist am 27.02.2025 eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Hartwig wurde bestellt und seine Vergütung festgesetzt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 23.04.2025 anzumelden. Ein Prüfungstermin ist für den 14.05.2025 angesetzt worden. Später erfolgte die Anordnung der Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist mit einem Stichtag zum 10.11.2025. Der endgültige Insolvenzverwalter Tobias Hartwig hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Masse einen Wert von 112.010,25 EUR hatte. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt, mit einem Schlusstermin am 06.07.2026. Der verfügbare Massebestand beträgt 79.072,99 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten bei Insolvenzforderungen in Höhe von 323.957,89 EUR. Dem Schuldner wird die Restschuldbefreiung erlangt werden, sofern er den Obliegenheiten nachkommt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Am 03.01.2025 ist über das Vermögen des Kai-Horst Adamski die vorläufige Verwaltung angeordnet und der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Hartwig bestellt worden. Am 27.02.2025 um 06:44 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 23.04.2025, der Prüfungstermin f…
Am 03.01.2025 ist über das Vermögen des Kai-Horst Adamski die vorläufige Verwaltung angeordnet und der vorläufige Insolvenzverwalter Tobias Hartwig bestellt worden. Am 27.02.2025 um 06:44 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 23.04.2025, der Prüfungstermin fand am 14.05.2025 statt. Am 28.04.2025 hat der Verwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt. Ein besonderer Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen war der 10.11.2025. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist am 10.10.2025 festgesetzt worden. Am 12.05.2026 sind die Vergütung und Auslagen des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt sowie die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Der Schlusstermin ist der 06.07.2026. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Pasteurallee 51, 30655 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539),…
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Pasteurallee 51, 30655 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Pasteurallee 51, 30655 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539),…
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Pasteurallee 51, 30655 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.02.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 112.010,25 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 63,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 18 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Pasteurallee 51, 30655 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539),…
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Pasteurallee 51, 30655 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Pasteurallee 51, 30655 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539),…
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Pasteurallee 51, 30655 Hannover, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511 554706-0, Fax: 0511 554706-99 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 79.072,99 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 323.957,89 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539…
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539…
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), sind Vergütung und Auslagen Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.07.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 94.045,86 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539…
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 791/24 - 2 -: Über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), ist am 27.02.2025 um 06…
907 IN 791/24 - 2 -: Über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), ist am 27.02.2025 um 06:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511 554706-0, Fax: 0511 554706-99.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 14.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (14.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 28.02.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539…
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 28.02.2025
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907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539…
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), hat der Insolvenzverwalter am 25.04.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HR…
907 IN 791/24 - 2 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Kai-Horst Adamski, geb. am 13.02.1965, Graham-Bell-Weg 72, 30827 Garbsen, Inhaber eines im Handelsregister eingetragenen Kaufmann mit der Geschäftsbezeichnung: "Otto Volmer Fliesenlegerei", Bissendorfer Straße 3, 30625 Hannover (AG Hannover, HRA 19539), ist am 03.01.2025 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511 554706-0, Fax: 0511 554706-99 bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.01.2025
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