Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Maxxitec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Fischenicher Straße 11, 50321 Brühl
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 109957
EUID
DER3306.HRB109957
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70e IN 105/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Stefan Sprinz
Adresse
Am Volkspark 1, 50321 Brühl
Telefon
02232 - 1515132
Termine & Fristen
Antrag
02.12.2025
Eröffnung
26.01.2026 , 15:05 Uhr
Masseunzulänglichkeit
27.01.2026
Forderungsanmeldefrist
27.03.2026
Einsichtnahme Unterlagen
07.04.2026
Berichtstermin
27.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Groß- und Einzelhandel von Wohnmobilaus- und Anbauteilen, sportlichem Zubehör speziell für Wohnmobile, KFZ- Handwerkereinbauteilen, der Umbau von KFZ- zu Handwerksfahrzeugen sowie Reifenservice, KFZ-Bewertung/Gutachten, Felgenaufbereitung, KFZ-Pflege, Verkauf von KFZ-Teilen und -zubehör und der An- und Verkauf von KFZ (Tätigkeiten, für die keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen bestehen).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maxxitec GmbH ist am 26.01.2026 um 15:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 02.12.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Stefan Sprinz ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 27.03.2026. Ein Berichts- und Prüfungstermin, der als Stichtag für Stellungnahmen dient, ist am 27.04.2026 angesetzt. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 07.04.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln nieder. Am 27.01.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 105/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109957 eingetragenen Maxxitec GmbH, Fischenicher Str. 11, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Peter Setterich, Fischenicher Str. 11, 50321 …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 105/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109957 eingetragenen Maxxitec GmbH, Fischenicher Str. 11, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Peter Setterich, Fischenicher Str. 11, 50321 Brühl
ist am 27.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70e IN 105/25
Amtsgericht Köln, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 105/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109957 eingetragenen Maxxitec GmbH, gegründet am 24.01.2022, Fischenicher Str. 11, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Peter Setterich, Fischenicher Str. 11, 50321 B…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 105/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109957 eingetragenen Maxxitec GmbH, gegründet am 24.01.2022, Fischenicher Str. 11, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Horst Peter Setterich, Fischenicher Str. 11, 50321 Brühl
Geschäftszweig: der Groß- und Einzelhandel von Wohnmobilaus- und Anbauteilen, sportlichem Zubehör speziell für Wohnmobile, KFZ-Handwerkereinbauteilen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 26.01.2026, um 15:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Stefan Sprinz, Am Volkspark 1, 50321 Brühl, Telefon: 02232 - 1515132.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70e IN 105/25
Amtsgericht Köln, 26.01.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.