Gegenstand des Unternehmens ist Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Finanzierung, Existenzgründung, Fördermittel und Nachfolgeregelung.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt) ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung bestellt. Im Verfahren wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für den Schlusstermin auf den 19.11.2025 festgelegt ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung schriftlich eingereicht werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 6.497,40 EUR, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 34.350,60 EUR zu berücksichtigen sind. Ein Termin zur Anhörung bezüglich des Vergütungsantrags des Insolvenzverwalters ist für den 10.09.2025 bestimmt. Das Insolvenzverfahren ist am 02.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt) ist am 02.05.2026 aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt: Am 23.12.2024 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt) ist am 02.05.2026 aufgehoben worden, da mangels einer zu verteilenden Masse keine Schlussverteilung vorgenommen werden konnte. Zuvor waren verschiedene Verfahrensschritte erfolgt: Am 23.12.2024 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet mit einem Stichtag zum 10.02.2025. Am 20.08.2025 wurde ein Stichtag für den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters auf den 10.09.2025 bestimmt und die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 19.11.2025 festgelegt wurde. Der verfügbare Massebestand betrug 6.497,40 EUR bei Insolvenzforderungen in Höhe von 34.350,60 EUR. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung wurde am 19.09.2025 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 13/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), ist am 02.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels…
33 IN 13/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), ist am 02.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 02.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 13/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung d…
33 IN 13/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 10.09.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 13/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzei…
33 IN 13/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Thiestraße 5, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341/86609-00, Fax: 05341/86609-09, E-Mail: h.jung@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 6.497,40 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 34.350,60 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 13/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wi…
33 IN 13/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 19.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 19.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 13/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Re…
33 IN 13/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 30 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 8.129,15 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 54,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 18 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,00 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 19.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 13/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmelde…
33 IN 13/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer Consult UG (haftungsbeschränkt), Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg (AG Braunschweig, HRB 203554), vertr. d.: 1. Andreas Mayer, Eichendorffstraße 33, 38667 Bad Harzburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 23.12.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.